Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 207

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die österreichische Erhebungsmaschinerie ist, wenn dieses Abkommen auch tat­säch­lich umgesetzt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

19.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Steinhauser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.01.31

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Man muss natürlich wissen, dass diesem Abkommen ein plumper Erpressungsversuch der Vereinigten Staaten vorausgegangen ist. Die haben zu Österreich schlicht und einfach gesagt, wenn ihr nicht am Verhandlungstisch Platz nehmt, dann führen wir die Visapflicht für österreichische StaatsbürgerInnen bei Reisen in die Vereinigten Staaten ein. Das ist natürlich ein großes Drohpotenzial und das hat beim österreichischen Innenministerium auch Wirkung gezeigt, und so ist es zu diesem Abkommen gekommen.

Dieses Abkommen hat unabhängig von aller inhaltlicher Kritik einen großen Kollateral­schaden verursacht, weil nämlich die Europäische Union mitten in Verhandlungen war mit den Vereinigten Staaten und versucht hat, relativ hohe Standards einzuziehen. Und die Vereinigten Staaten sind hergegangen, haben die europäischen Länder nach der Reihe einzeln an den Verhandlungstisch gerufen, unter anderem eben auch Österreich, und haben natürlich mit einer viel stärkeren Verhandlungsposition all diese Bemühungen der Europäischen Union unterlaufen, beim Polizeidatenaustausch hohe Standards einzuziehen.

Und das österreichische Innenministerium hat einen wertvollen Beitrag geleistet, um die Verhandlungsposition Europas zu schwächen. Das muss man sagen.

Inhaltlich: Was sind unsere Kritikpunkte? Zwei Kritikpunkte: Der Anwendungsbereich ist viel zu weit. Zum einen dürfen die Daten schon bei sogenannten schweren Straf­taten ausgetauscht werden. Das sind vertragsdefinitionsgemäß Straftaten mit einem Strafrahmen ab einem Jahr. In Österreich ist das Verbrechen mit drei Jahren definiert.

Der zweite Punkt ist, die Datenübermittlung darf auch aus Präventionsgründen erfolgen, und zwar heißt es: wenn besondere Umstände Anlass zur Nachforschung geben. Jetzt müssen wir wissen, das Heimatschutzministerium ist nicht besonders zimperlich. Es gibt unter anderem dokumentierte Fälle, wo das Fotografieren abseits von Tourismuseinrichtungen als ein suspektes Verhalten definiert wurde, das Herumstehen vor strategisch wichtigen Einrichtungen vom Heimatschutzministerium als auffälliges Verhalten definiert wurde.

Das Problem bei diesem Abkommen ist, wir wissen nicht, ob der Ansatz der Ameri­kaner, dass es hier um die Verhinderung von Straftaten im Zusammenhang mit Terroris­mus geht, tatsächlich gegeben ist oder nicht. Das ist das eine Problem.

Das zweite Problem ist, es gibt keinen funktionierenden Rechtsschutz. Sind die Daten einmal außer Landes, haben die betroffenen Bürgerinnen und Bürger keine Rechte, weil es in den Vereinigten Staaten keine direkten Rechte gibt. Ich habe kein Lö­schungsrecht, ich habe kein Auskunftsrecht, ich habe kein Recht auf Richtigstellung. Das heißt, ich bin, wenn die Datensätze weg sind, machtlos, und das ist ein klassisches Rechtsschutzdefizit. Und da hilft es auch nicht, dass man sich bei der öster­reichischen Datenschutzbehörde beschweren kann, die dann in den Vereinigten Staaten eine Änderung verlangen kann, denn wenn ich keine Auskunftspflicht habe, welche Daten in Amerika gespeichert sind, dann kann ich auch nicht beurteilen, ob sie gelöscht oder verändert werden.

 


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