Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 206

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mungen sehr leicht eine Bringschuld werden. Und dann ergeben sich für mich doch zwei wesentliche Aspekte. Erstens: Wer ermittelt in Österreich, welche sexuelle Orien­tierung ein Österreicher oder eine Österreicherin hat? Wer ermittelt die gewerk­schaftliche Zugehörigkeit in Österreich? Und vor allem: Wie ist das im Kontext mit diesem Abkommen zu sehen, wo in Österreich im Gegensatz zum amerikanischen Selbstverständnis die Rahmenbedingungen doch ganz andere sind?

Das heißt, alles in allem ist eher ausschlaggebend, dass es da nach dem SWIFT-Abkommen, nach der Fluggastdatenspeicherung um eine Einbahnstraße heimischer Daten in Richtung USA geht. Der Datenhighway in Richtung Amerika feiert fröhliche Urständ. Und es geht da wohl weniger darum, unsere Bedürfnisse zu befriedigen, als vielmehr darum, den amerikanischen Imperialismus zufriedenzustellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Aus diesem Grund ist dieses Abkommen genauso abzulehnen, wie SWIFT abzulehnen war, wie das Fluggastdatenabkommen abzulehnen war. Denn wir haben kein Verständnis dafür, wenn man mit den Daten unserer BürgerInnen, der Österreicher und Österreicherinnen, derart salopp, um nicht zu sagen, schlampig umgeht. (Beifall bei der FPÖ.)

18.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

 


18.57.49

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Internationale Kriminalität kann an und für sich nur international bekämpft werden. Solche Abkommen, wie wir es heute mit Amerika beschließen, sind, wie ich meine, eine sinnvolle Ergänzung zum Prümer Vertrag, den wir bereits seit dem Jahre 2005 sehr intensiv nützen, mit den BENELUX-Ländern, mit Deutschland, Frankreich, ja in der Zwischenzeit mit zehn europäischen Ländern und zusätzlich mit Norwegen. Das ist eine Erfolgsstory: Bis 2011 wurden 153 000 DNA-Treffer und 6 177 Über­einstimmungen bei Fingerprints erzielt. Ich meine, dass das eine große Erfolgsstory im Bereiche der Bekämpfung der Kriminalität generell ist.

Natürlich ist jeder Datentransfer eine äußerst sensible Angelegenheit. Und ich bin natürlich bei allen Überlegungen mit dabei, wenn es heißt, dass gerade persönliche Daten sehr sensibel behandelt werden müssen.

Wenn wir erfolgreich Kriminalität bekämpfen wollen, wenn wir erfolgreich Aufklärungs­arbeit leisten wollen, dann zeigt der Datentransfer hier in Europa, dass dies eine Erfolgsgeschichte ist. Wenn wir die internationale Vernetzung, die international organisierte Kriminalität in all ihren Erscheinungsbildern betrachten, dann, so meine ich, können wir uns nicht verschließen, ein Abkommen mit Amerika hier zu schließen, und zwar in die Richtung, dass wir natürlich Fingerprints und in der Folge auch DNA-Spuren mit Amerika abgleichen.

Aber eines muss klar gesagt werden: Es werden die Daten anonymisiert, und erst wenn tatsächlich ein Treffer gegeben ist, dann werden im Zuge eines Rechts­hilfeersuchens Daten ausgetauscht. Also ich glaube, dass wir vonseiten des Daten­schutzes hier in Österreich alle Überlegungen ausgelotet haben, um hier ein gutes Abkommen mit den USA zu erzielen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Außerdem gibt es in dem Vertrag die Sistierungsklausel. Wenn sich Amerika in verschiedenen Bereichen nicht an die Vorgaben dieses Abkommens hält, dann können wir natürlich aussteigen. Aber angesichts dessen, dass Amerika rund 3 Millionen Datenträger hat und wir 150 000, meine ich, dass es sicherlich von großem Nutzen für


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