Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 208

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Deswegen werden wir gegen dieses Abkommen stimmen. Es zieht sich wie ein Muster durch die Politik des Innenministeriums: Es gibt Rechtsschutzdefizite, wo man hin­schaut. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.05.00

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich teile teilweise die Bedenken bei diesem Abkommen, plädiere aber dafür, diesem Abkommen zuzustim­men (Abg. Ing. Westenthaler: Ein echter Datenschützer!), weil es nachhaltige Gründe gibt. Lassen Sie mich diese Gründe in aller Deutlichkeit erklären!

Wir haben als österreichischer Datenschutzrat und somit als Beratungsorgan der Bundesregierung im Jahre 2008 zum ersten Entwurf der USA sehr klar Stellung bezogen. Wir sind Beratungsorgan der Bundesregierung und haben unsere Vorstellun­gen und unsere Forderungen übermittelt. Ein Teil dieser Forderungen findet sich nun im Übereinkommen.

Kollege Herbert hat bereits auf einen Punkt hingewiesen, auf die Möglichkeit, dass die Datenschutzkommission eingeschaltet werden kann, wenn der Verdacht besteht, dass Daten entgegen dem Abkommen verwendet werden. Aber was wir als Einzige haben – diese Regelung findet sich in keinem der anderen bilateralen Verträge, die es bislang in Europa gibt, und es gibt derzeit 21 bilaterale Abkommen –, das ist eine Sistierungs- und Kündigungsklausel. Das heißt, Österreich kann von sich aus dieses Abkommen kündigen, wenn die USA Daten entgegen diesem Abkommen verwenden. Eine derartige Regelung haben nicht die Deutschen, haben nicht die Holländer, haben nicht die Franzosen.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Problem sehe ich ähnlich wie Kollege Steinhauser. Es war natürlich eine Erpressung dabei. Es gab natürlich Druck auf Österreich wie auf die anderen Länder, und man hat versucht, die Länder gegeneinander auszuspielen. Man hat mit jedem Land einen bilateralen Vertrag abgeschlossen, und dann kam der Lissabonner Vertrag. Seit dem Lissabonner Vertrag, Hohes Haus, ist die Rechtssituation eine andere. Da geht es nämlich um die Frage, ob Mitgliedstaaten derartige Verträge abschließen sollen oder die Europäische Union.

Wir sind der Auffassung, dass es um einen gemeinsamen Rechtsraum geht, um einen Rechtsraum, wo es eben dieselben Standards im Datenschutzbereich, im Grund­rechte­bereich geben muss. Daher haben wir auch im Innenausschuss sehr klar argumentiert und darauf hingewiesen, dass bei bilateralen Abkommen die Länder gegeneinander ausgespielt werden, was das Gegenteil von einem gemeinsamen Rechtsraum darstellt.

Wir haben daher im Innenausschuss bereits folgende Entschließung eingebracht, und diese Entschließung kommt ja heute zur Abstimmung:

„1. Die zuständigen Mitglieder der Österreichischen Bundesregierung werden ersucht, gegenüber der EU-Kommission dafür einzutreten, dass dieses geplante EU-Rahmen­abkommen mit entsprechend hohen Datenschutzstandards so rasch wie möglich mit den USA abgeschlossen wird und die EU-Mitgliedstaaten laufend über den Verhand­lungsstand unterrichtet werden.

2. Weiters werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, dem Nationalrat und dem Datenschutzrat jährlich einen Bericht über die Anwendung und die Erfahrungen mit dem ,Prüm-like-Abkommen‘ zu übermitteln.“

 


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