Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 213

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Welche Belange, die die Österreicher betreffen, können so wichtig sein, dass diese Daten ohne Wenn und Aber einem nichteuropäischen Staat zur Verfügung gestellt werden? Wer glaubt ehrlich, damit einen Terroristen bekämpfen zu können? Sie, Frau Minister? – Ich nicht!

Unseres Erachtens sind da die Freiheit, die Wahrung der subjektiven Rechte auf Geheimhaltung, auf Löschung, auf Richtigstellung der Daten und die Auskunft durch eine unabhängige Datenschutzkontrolle nicht erörtert. Auch nicht der Schutz – und das ist besonders wichtig – vor überschießender staatlicher Ermittlung, wie das im österreichischen Recht mit dem Grundrecht auf Privatsphäre garantiert ist.

Und besonders unangenehm finde ich die Verhandlungsweise, die in der Ausgabe des „Standard“ vom 24. November 2011 in einem Artikel geschildert wurde. Darin werden die Beamten zitiert, die das Abkommen mit den Herren aus Amerika verhandelt haben:

„In freundlichem Ton hat man uns in deutlichen Worten mitgeteilt, dass es eigentlich nichts zu verhandeln gibt, und unsere einzige Option eine Unterschrift ist.“

Liebe Frau Innenminister! Ich beginne, mich zu fürchten. Wenn das die Österreicher erfahren, wahrscheinlich diese auch. – Danke. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

19.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.24.23

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Abkommen zwischen Österreich und den USA erlaubt den gegenseitigen Zugang zu Fingerabdruck- und DNA-Dateien und trägt somit den aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet des internationalen Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und auch der zunehmenden Mobilität der Täter Rechnung.

Eine verstärkte internationale Zusammenarbeit ist der Schlüssel zur Kriminalitäts­bekämpfung in einer zunehmend mobilen Welt. Aus diesem Grunde begrüße ich es sehr, dass wir nun auch mit den USA ein Abkommen über eine Vertiefung der Zusam­menarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten schließen.

Die Inhalte des Abkommens sind von meinen Kollegen Kößl und Hornek bereits dargestellt und auch eingehend erläutert worden. Wer Verbrechen verhindern und Verbrecherinnen und Verbrechern das Handwerk legen will, muss der Exekutive auch die entsprechenden Möglichkeiten einräumen. In diesem Abkommen für den Daten­austausch wird großer Wert auf den Datenschutz gelegt. Abfragen gibt es nur bei begründetem Verdacht, und zudem werden diese auch genau protokolliert.

Wer immer nur darüber nachdenkt, dass eventuell auch einmal etwas missbräuchlich verwendet werden könnte, dem möchte ich nur an das Sprichwort erinnern: „Wie der Schelm denkt, so ist er.“

Wir halten es für ein notwendiges und vernünftiges Abkommen. Deshalb stimmen wir gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)

19.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig Letzter zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Neubauer zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit sind einge­stellt. – Bitte.

 


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