Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 216

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wür­den sich in Millionenhöhe bewegen, und sie müssten wieder von der öffentlichen Hand getragen werden.

Daher, sehr geehrte Damen und Herren, sind alle Maßnahmen, die die Leistungen des Zivildienstes in Frage stellen, abzulehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.33.57

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Möglichkeit für Zivildiener, auch in den Polizeidienst einzutreten, ist ja noch nicht so lange gegeben. Es gibt diese Möglichkeit seit zirka einem Jahr. Seither ist es möglich, dass ehemalige Zivildiener bei der Zivil­dienstagentur einen Antrag auf Entbindung von der Zivildienstpflicht stellen. Danach sind sie zum Auswahlverfahren bei der Polizei zugelassen.

Diese Änderung wollten wir damals vornehmen, damit noch mehr junge Männer für den Polizeidienst in Frage kommen, damit man noch mehr junge Männer für den Polizei­­dienst ansprechen kann. Jetzt, am 24. Februar 2012, wurden die ersten vier Zivildiener für den Polizeidienst in Ybbs angelobt. Ich denke, man sieht, dass das Gesetz sinnvoll gewesen ist und dass dieses Gesetz jungen Männern tatsächlich neue Chancen eröffnet hat.

Der heutige Antrag wurde notwendig – das hat Kollege Singer schon angekündigt –, weil die Löschung der Zivildienstpflicht nur bis zum 28. Lebensjahr möglich war, das Beamtendienstrecht geändert wurde und somit auch das Eintrittsalter von 28 Jahren für den Polizeidienst aufgehoben wurde. Das Zivildienstgesetz wurde mit dieser Änderung nun angepasst.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Zivildienstgesetz ist eigentlich eine Erfolgs­geschichte, was einem deutlich wird, wenn man einen Rückblick auf diese Geschichte macht. Seit 1974 gibt es das Zivildienstgesetz in Österreich. Die stei­genden Zahlen bei den Zivildienern zeigen, dass der Zivildienst eine sehr beliebte Form des Dienstes bei jungen Männern ist, nämlich den Wehrersatzdienst zu leisten. Im Jahr 1974 waren 2,5 Prozent der tauglichen jungen Männer im Zivildienst tätig, bis zum Jahre 1991 ist dieser Anteil auf 8,1 Prozent gestiegen. Nach der Novellierung, als die Gewissensfrage nicht mehr vor einer Kommission beantwortet werden musste, sondern einfach eine schriftliche Erklärung genügte, dass man nicht den Dienst mit der Waffe leisten möchte, ist der Prozentsatz der Zivildiener im Jahr 1992 auf 21,8 Prozent gestiegen. Heute leistet zirka ein Drittel der tauglichen jungen Männer Zivildienst.

2011, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, war überhaupt ein Rekordjahr im Bereich des Zivildienstes. Rund 14 000 wehrpflichtige junge Männer haben Zivildienst geleistet. Die Fakten, wo er geleistet worden ist, hat Kollege Singer schon angesprochen. Beim Rettungsdienst waren es 5 925 junge Männer, im Behindertenwesen 2 584. Und es gibt noch viele andere Tätigkeitsfelder für junge Männer, um Zivildienst zu leisten.

Es ist auch sehr erfreulich, dass der Bedarf der Trägerorganisationen durchaus ge­deckt werden kann. Im Jahr 2010 war eine 94-prozentige Abdeckungsquote erreicht, im Jahr 2011 lag diese Quote bei 97 Prozent. Ich denke, auch das zeigt, dass die Befürchtungen betreffend Verkürzung der Dauer des Zivildienstes nicht eingetreten sind und die Organisationen durchwegs ihren Bedarf abdecken können.

Geschätzte Damen und Herren! Ich finde, dass es beim Zivildienst zwei Gewinner gibt: Gewinner ist einerseits die Gesellschaft, das sind wir alle, weil es zu einer Stärkung


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