Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 215

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Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1658 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten. (Abg. Neubauer – in Richtung ÖVP –: Was ist, Herr Auer? Auf!)

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen. (E 232.)

19.30.3511. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1809/A der Abgeordneten Günter Kößl, Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivildienst (Zivildienst­gesetz 1986 – ZDG) geändert wird (1659 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Singer. 3 Minuten Redezeit sind wunsch­gemäß eingestellt – Bitte.

 


19.30.57

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen Bundesministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Sie wissen, hatten bisher ehemalige Zivildiener bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres die Möglichkeit, einen Antrag auf Löschung ihrer Zivildienstpflicht zu stellen, um den Dienst als Organ im öffentlichen Sicherheitsdienst leisten zu können. Das heißt, bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres konnten ehemalige Zivildiener auch in den Polizeidienst aufge­nommen werden. Diese Altersbeschränkung, nämlich mit dem vorgesehenem Höchst­alter bezüglich des Eintrittes in den Exekutivdienst, stellte auf das Beamten-Dienstrechtsgesetz ab.

Durch die Novelle des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 2011 wurde jedoch die Alters­grenze für den Eintritt in den Exekutivdienst fallen gelassen. Die logische Konsequenz daraus ist meines Erachtens, diese Altersgrenze auch im Zivildienstgesetz zu streichen. Und dies geschieht heute in der zur Debatte stehenden Novelle zum Zivil­dienstgesetz. Aus meiner Sicht ist das eine Maßnahme, die zu begrüßen ist.

Und, sehr geehrte Damen und Herren, zu begrüßen sind die vielen tollen Leistungen der jungen Menschen, die Zivildienst machen, ihnen ist zu danken. Klar hervor­zustreichen ist, dass eine Reihe von Diensten ohne Zivildiener unter den Vorgaben knapper finanzieller Mittel nicht mehr möglich ist.

Ja, sehr geehrte Damen und Herren, der Zivildienst ist ein wichtiger Motor des österreichischen Soziallebens – ob im Rettungs- oder Krankentransport, im Einsatz für Behinderte, im Umweltschutz, in der Betreuung von Drogenabhängigen, in der Land­wirtschaft, oder – neu – in der Kinderbetreuung. Überall dort werden hauptamtliche Mitarbeiter unterstützt, werden wertvolle Dienste geleistet.

Als Funktionär des Roten Kreuzes möchte ich auf die Rolle der Zivildiener im Rettungs- und Krankentransport näher eingehen. Im Jahr 2011 haben 5 925 Zivildiener im Rettungs- und Krankentransport ihren Dienst geleistet. Ohne sie ist das hochwertige Transportsystem nicht aufrechtzuerhalten. Das heißt, wenn wir sie nicht hätten, müssten sie durch hauptamtliche Mitarbeiter ersetzt werden. Die Mehrkosten dafür


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