Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 219

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Aber jetzt haben wir eine Verfassungslage, wonach es die allgemeine Wehrpflicht gibt und wo es den Zivildienst, und den achte ich selbstverständlich, für die Fälle gibt, wo der Betreffende, der Wehrpflichtige, aus Gewissensgründen – aus Gewissens­grün­den! – den Dienst mit der Waffe verweigert. Und wo das so ist, muss man das auch achten, das ist überhaupt keine Frage, und dort, wo die Zivildiener sinnvoll eingesetzt werden, ist das ein wichtiger Beitrag auch für das Sozialsystem in Österreich. Wir wissen aber auch, dass nicht alle dieser Zivildiener diese Gewissensgründe wirklich haben. – Das ist aber Verfassungslage!

Wir waren damals alle gemeinsam dafür, dass die Kommission, die diese Gewis­sensgründe prüfen sollte, abgeschafft wird, weil es unzumutbar war, was da oft passiert ist, welche Fragen gestellt worden sind, aber man hat eben Schranken einge­führt, um diesem Verfassungsgrundsatz der Gewissensgründe doch irgendwo nachzu­kommen: Das war die unterschiedliche Dauer, und es waren gewisse Folgen, die an die Zivildienstleistung geknüpft waren. Wenn jemand sagt, dass er es nicht verantworten kann, mit der Waffe auf Menschen zu schießen, ist damit klar, dass er keinen Waffenpass bekommen kann und dass er natürlich nicht in einem Exekutiv­dienst arbeiten kann, denn dort ist klarerweise der Waffengebrauch berufsimmanent.

Dass man das vor einem Jahr geändert hat, obwohl die Verfassungslage gleich ist, mag nachvollziehbar sein, wenn man dem gesellschaftlichen Mainstream folgt, aber grundsätzlich und wirklich klar und dem Gesetz entsprechend ist es meiner Ansicht nach nicht.

Deshalb rufe ich noch einmal dazu auf, dass man, bevor man weiter solche Winkel­züge macht, endlich eine grundlegende Debatte über die Zukunft unserer Sozial­dienste, die wichtig und notwendig sind, führt und auf der anderen Seite auch die Zukunft der militärischen Landesverteidigung auf eine professionelle Basis stellt. (Beifall beim BZÖ.)

In diesem Sinne sage ich hier auch einmal Folgendes, denn auch das hat mir gefehlt: So wichtig und anerkennenswert der Dienst für Sozialeinrichtungen ist, so wichtig und anerkennenswert ist es auch, wenn österreichische Staatsbürger im Ernstfall bereit sind, ihre Gesundheit und ihr Leben im Sinne einer Wehrdienstleistung beim österreichischen Bundesheer für die Republik Österreich einzusetzen. (Beifall beim BZÖ.)

19.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungs­punkt gelangt Herr Abgeordneter Heinzl für 3 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


19.47.11

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Zivildiener sind eine österreichische Erfolgsgeschichte. 365 Tage im Jahr leisten sie unverzichtbare Arbeit für die Gesellschaft, wie etwa bei der Feuerwehr, gemein­nützigen Einrichtungen oder Seniorenwohnheimen.

Herr Westenthaler! All diese 13 500 jungen Männer, die sich allein im Jahr 2010 dafür entschieden haben, neun Monate Dienst an ihren Mitmenschen zu leisten, haben für die österreichische Gesellschaft sicher schon weit mehr beigetragen, als Sie das jemals gemacht haben und jemals in der Lage sein werden beizutragen, wenn ich Ihnen, Herr Westenthaler, das einmal sagen darf. (Abg. Grosz: Herr Kollege Heinzl, was ist jetzt mit dem Kollegen Westenthaler? Ihr Vorredner war der Kollege Scheibner und nicht der Kollege Westenthaler! – Zwischenruf des Abg. Markowitz.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Diese 13 500 jungen Männer strafen all jene Lügen, die meinen, die heutige Jugend wäre egoistisch und kümmere sich nur um die eigenen


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