Aber jetzt haben wir eine Verfassungslage, wonach es die allgemeine Wehrpflicht gibt und wo es den Zivildienst, und den achte ich selbstverständlich, für die Fälle gibt, wo der Betreffende, der Wehrpflichtige, aus Gewissensgründen – aus Gewissensgründen! – den Dienst mit der Waffe verweigert. Und wo das so ist, muss man das auch achten, das ist überhaupt keine Frage, und dort, wo die Zivildiener sinnvoll eingesetzt werden, ist das ein wichtiger Beitrag auch für das Sozialsystem in Österreich. Wir wissen aber auch, dass nicht alle dieser Zivildiener diese Gewissensgründe wirklich haben. – Das ist aber Verfassungslage!
Wir waren damals alle gemeinsam dafür, dass die Kommission, die diese Gewissensgründe prüfen sollte, abgeschafft wird, weil es unzumutbar war, was da oft passiert ist, welche Fragen gestellt worden sind, aber man hat eben Schranken eingeführt, um diesem Verfassungsgrundsatz der Gewissensgründe doch irgendwo nachzukommen: Das war die unterschiedliche Dauer, und es waren gewisse Folgen, die an die Zivildienstleistung geknüpft waren. Wenn jemand sagt, dass er es nicht verantworten kann, mit der Waffe auf Menschen zu schießen, ist damit klar, dass er keinen Waffenpass bekommen kann und dass er natürlich nicht in einem Exekutivdienst arbeiten kann, denn dort ist klarerweise der Waffengebrauch berufsimmanent.
Dass man das vor einem Jahr geändert hat, obwohl die Verfassungslage gleich ist, mag nachvollziehbar sein, wenn man dem gesellschaftlichen Mainstream folgt, aber grundsätzlich und wirklich klar und dem Gesetz entsprechend ist es meiner Ansicht nach nicht.
Deshalb rufe ich noch einmal dazu auf, dass man, bevor man weiter solche Winkelzüge macht, endlich eine grundlegende Debatte über die Zukunft unserer Sozialdienste, die wichtig und notwendig sind, führt und auf der anderen Seite auch die Zukunft der militärischen Landesverteidigung auf eine professionelle Basis stellt. (Beifall beim BZÖ.)
In diesem Sinne sage ich hier auch einmal Folgendes, denn auch das hat mir gefehlt: So wichtig und anerkennenswert der Dienst für Sozialeinrichtungen ist, so wichtig und anerkennenswert ist es auch, wenn österreichische Staatsbürger im Ernstfall bereit sind, ihre Gesundheit und ihr Leben im Sinne einer Wehrdienstleistung beim österreichischen Bundesheer für die Republik Österreich einzusetzen. (Beifall beim BZÖ.)
19.47
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt gelangt Herr Abgeordneter Heinzl für 3 Minuten zu Wort. – Bitte.
19.47
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Zivildiener sind eine österreichische Erfolgsgeschichte. 365 Tage im Jahr leisten sie unverzichtbare Arbeit für die Gesellschaft, wie etwa bei der Feuerwehr, gemeinnützigen Einrichtungen oder Seniorenwohnheimen.
Herr Westenthaler! All diese 13 500 jungen Männer, die sich allein im Jahr 2010 dafür entschieden haben, neun Monate Dienst an ihren Mitmenschen zu leisten, haben für die österreichische Gesellschaft sicher schon weit mehr beigetragen, als Sie das jemals gemacht haben und jemals in der Lage sein werden beizutragen, wenn ich Ihnen, Herr Westenthaler, das einmal sagen darf. (Abg. Grosz: Herr Kollege Heinzl, was ist jetzt mit dem Kollegen Westenthaler? Ihr Vorredner war der Kollege Scheibner und nicht der Kollege Westenthaler! – Zwischenruf des Abg. Markowitz.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Diese 13 500 jungen Männer strafen all jene Lügen, die meinen, die heutige Jugend wäre egoistisch und kümmere sich nur um die eigenen
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