Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 240

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Das heißt, ein Weitertun wie bisher wird nach diesem so einschneidenden Schritt nicht möglich sein, auch nicht für die Volksbanken. Das heutige Gesetz, das hier jetzt verab­schiedet werden wird, wird dazu beitragen, dass die Volksbanken sich zur Gänze umstrukturieren müssen. Die Primärbanken verlieren ihre Freiheit, ihre Autonomie, ihre alleinige Entscheidungsfähigkeit. (Abg. Strache: Alle Manager bleiben im Amt, keiner wird gekündigt!) Sie müssen sich zu einem Kreditverbund, zu einem Haftungsverbund zusammenschließen. Sie sind in Zukunft verpflichtet, das Spitzeninstitut zu stützen und zu tragen und dafür auch das Gesamtkapital als Haftungsverbund zur Verfügung zu stellen, ebenso auch die Liquidität. (Abg. Petzner: Das wird sich nicht ausgehen!)

Wir haben das lange vorberaten und dieses Gesetz hier im Parlament eingebracht. Ich bedanke mich, dass es so rasch umgesetzt wurde, damit im Volksbankensektor diese Umstrukturierungsmaßnahmen auch zügig umgesetzt werden können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich Frau Abgeordnete Silhavy gemel­det. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.55.58

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ja, es stimmt, als wir im Ausschuss die Gesetzesvorlage besprochen haben, war es aufgrund der Struktur klar, dass es eine Gesetzesvorlage ist, die für die Volksbanken geschaffen wird. Ich glaube, wir waren aber alle überrascht, dass wir von der Realität sozusagen übertrippelt worden sind und die Dynamik wesentlich größer war, als wir es uns vorgestellt haben.

Das Ziel dieses Verbundes ist, die Wettbewerbsfähigkeit durch Nutzung von Synergien zu stärken, aber vor allem auch die Verantwortung für das Institut zu übernehmen. Die Gesetzesänderung bedeutet aber auch, dass wir in Österreich die Möglichkeit schaf-fen, die es in anderen Ländern bereits gibt, auf die Entwicklungen des Finanz­marktes entsprechend zu reagieren.

Ja, Kollege Auer, es ist richtig, dass man den Fall Lehman Brothers und dessen Aus­wirkungen jetzt nicht einfach wegwischen kann, sondern man muss sich auch auf internationaler Ebene überlegen, wie man da weiter vorgeht und agiert.

Aber zweifelsohne ist es schon auch so, dass der Sektor der Finanzen und Banken in Osteuropa viele Jahre gut verdient hat. Und man fragt sich schon, wo aus diesen Gewinnen ein Risikopolster gebildet wurde. – Offensichtlich nirgends. Auch daraus gilt es Lehren zu ziehen. Und wir werden sehen, wie sich Basel III in dieser Frage ent-wickeln wird.

Faktum ist, dass auch wir in einem Abänderungsantrag festgehalten haben, dass sich die Kreditgenossenschaften im Hinblick darauf, dass künftig die Anrechnung der Haftungssummenzuschläge auf die Eigenmittel nicht mehr zulässig sein wird, frühzeitig auf die Stärkung hochwertiger Eigenmittel konzentrieren müssen. Und um dies zu erleichtern, wird es ihnen eben auch ermöglicht, die Haftung der Mitglieder auf den Gesellschaftsanteil zu beschränken. Ich halte das für einen ganz wesentlichen Punkt.

Ich möchte auch noch daran erinnern – und das ist mir schon wichtig, weil ja viele Menschen durch die Berichterstattung verunsichert sind –, dass wir seit Jänner 2010 die gesetzliche Einlagensicherung für Spar-, Bauspar- und Giroeinlagen haben. Damit sind Ersparnisse für jede Person pro Bank bis 100 000 € geschützt. Ich halte das für wesentlich, weil viele Sparerinnen und Sparer derzeit wirklich verunsichert sind.

Ich denke mir, für uns ist es ein Weg, den ich schon begrüßen kann, dass ein Großteil der Gegenfinanzierung durch eine Erhöhung der Bankenabgabe erfolgt. Ich glaube,


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