Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 276

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22.56.14

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Pendl, ich gebe dir recht. Ich glaube, wir warten darauf, dass wir etwas zusammenbringen, aber ich glaube, das Wunder werden wir nicht zusammenbringen. Wir werden, wenn wir den Vorschlag sehen, auch weiterhin einen Immunitätsausschuss haben und weiterhin Fälle zur Immunität.

Ich weiß nicht, ob der konkrete Fall ausgeschlossen worden wäre von einem neuen, kommenden Immunitätsgesetz, aber ich glaube es nicht. (Abg. Grosz: Wäre er nicht!)

Es geht heute einfach darum, dass ein Ersuchen der Staatsanwaltschaft um Zustim­mung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zinggl am Tisch liegt. Dem Herrn Kollegen Zinggl werden von der Staatsanwaltschaft Wien widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem, Verletzung des Telekommunikations­geheimnisses, missbräuchliches Abfangen von Daten, Missbrauch von Computerpro­grammen oder Zugangsdaten vorgeworfen.

Unserer Meinung nach – und das war die einstimmige Meinung im Immunitäts­aus­schuss – ist das eindeutig, es hat nichts mit der beruflichen Immunität zu tun bezie­hungsweise ist kein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit gegeben.

Deshalb ist im Sinne des Immunitätsgesetzes zu entscheiden gewesen, und es war auch einstimmig, dass dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Auslieferung des Kollegen Zinggl zugestimmt werden soll. Das soll heute auch beschlossen werden. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

22.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


22.58.07

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Präsidentin! Kollege Großruck! Das stimmt alles: Wir haben zugestimmt, es war einstimmig. Die Entscheidung, die wir ge­trof­fen haben, stimmt aber trotzdem nicht ganz. Wir haben nur keine weiteren Schwie­rig­keiten gemacht.

Denn dies ist ein Fall, wo der politische Zusammenhang wahrscheinlich schon gege­ben ist, und zwar unmittelbar. Wenn man den Gesamtzusammenhang beachtet, dann hat der Abgeordnete Recherchen gemacht zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten oder einem Skandal, und der betroffene Abgeordnete hat diese Materialien auch an die Medien weitergegeben und ist dadurch auch in den Fokus der Staatsanwaltschaft gekommen.

Damit gäbe es einen politischen Zusammenhang. Trotzdem wäre natürlich die Verfolgung zuzulassen gewesen, denn unabhängig davon, was wirklich passiert ist: Wenn sich jemand Informationen beschafft, indem er in fremde Computerprogramme eindringt, dann wollen wir diesen Vorgang nicht durch das Immunitätsgesetz geschützt haben.

Deswegen werden wir hier auch zustimmen, wenngleich ich auf die Gesamtprob­le­matik verweise und darauf, dass hier wohl ein politischer Zusammenhang gegeben wäre und daher die Entscheidung ein bisschen anders lauten sollte. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Brosz zu Wort. – Bitte.

 


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