Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 57

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Misstrauensantrag

gem. § 55 GOG-NR

der Abgeordneten Grosz, Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Justiz; eingebracht im Zuge der Debat­te zu den Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Stabilitätspaket 2012-2016 in der 146. Sit­zung des Nationalrates

Begründung:

„Die Presse muss die Freiheit haben, alles zu sagen, damit gewisse Leute nicht die Freiheit haben, alles zu tun.“ Dieses Zitat von Stewart Alsop, einem amerikanischen Journalisten, drückt deutlich aus, wie wichtig die Freiheit und Schutz der Medien und ihrer Informanten in einer Demokratie sind. Dass die ÖVP in Gestalt ihrer Justizminis­terin Beatrix Karl, wenige Tage nach der Veröffentlichung geheimer - die ÖVP massiv belastender - Akten einen ursprünglichen StPO-Gesetzesentwurf im Bereich Sicher­stellung von Aufzeichnungen und Datenträgern (347/ME XXIV. GP – Bundesgesetz, mit dem Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972 und die Strafprozessord­nung 1975 geändert werden), nachträglich still und heimlich geändert hat, beweist deutlich, dass es „Metternich-Ministerin“ Karl und der ÖVP nur darum geht, unliebsame Journalisten, Anwälte und sonstige Verteidiger des Rechtsstaates zu schwächen und lahm zu legen.

Eine Anlassgesetzgebung, die ihresgleichen sucht und schon für sich allein genommen ausreicht, dass der Ministerin, die eigentlich für Recht und Kontrolle stehen sollte, das Misstrauen ausgesprochen werden muss. Denn entweder war Ministerin Karl informiert und hat diesen Anschlag auf die Pressefreiheit, das Anwaltsgeheimnis, das Arztge­heimnis, etc. zu verantworten oder das Ministerium hat selbständig aus persönlichen Rachegelüsten an der Ministerin vorbei gehandelt und das wäre noch schlimmer, denn eine Ministerin, die ihr Ressort nicht mehr im Griff hat, muss erst recht den Sessel räu­men.

Gleiches gilt für den - vorläufig abgewehrten - Versuch der Ministerin, die Diversion für den Bereich schwerer Vermögens-, Wirtschafts- und Korruptionsdelikte zu öffnen bzw. den Freikauf der eigenen Schützlinge vor Konsequenzen bei den derzeit ruchbar wer­denden kriminellen Handlungen wie bei BUWOG, Telekom und anderen Fällen zu er­möglichen. In Zeiten des "Korruptionsausschusses" spricht dieser Plan und zudem das Vorgehen der Ministerin, unter dem Deckmantel des Sparpaketes eine derartige "Frei­kaufsmöglichkeit" einzuführen, für sich.

Alles in allem ist zu resümieren:

Wenn so die angekündigte Vertrauensoffensive von Justizministerin Karl aussieht, dann ist die Misstrauensoffensive des BZÖ gegenüber dieser „Metternich-Ministerin“ mehr als begründet.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesministerin für Justiz wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

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