Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 197

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Finanzierung von Autobahnbauten, im Hinblick auf die projektierten Großbahnvorha­ben. Das sind ja alles Milliarden. Der Rechnungshof hat das ja in seinem Rechnungs­abschluss kritisiert. Wir haben ja schon eine entsprechende Grafik im Plenum herge­zeigt.

Nicht nur, dass Sie das alles fortschreiben – mit einigen kleinen Verzögerungen, weil es hintangestellt wird, hinausgeschoben wird, wodurch die Summe wieder größer wird, anstatt sie zu streichen –, nicht nur das, nein, auf der anderen Seite kürzen Sie ja die Mittel des öffentlichen Verkehrs indirekt, indem Sie praktisch die Befreiung von der Mi­neralölsteuerabgabe rückgängig machen. In Zukunft müssen die ÖBB wieder Mineral­ölsteuer zahlen, müssen auch die einzelnen öffentlichen Verkehrsbetriebe, die Lan­desbahnen, die Wiener Linien, wieder Mineralölsteuer zahlen, obwohl ihre Form des Verkehrs, ihre Form des öffentlichen Verkehrs ja im Prinzip das Haushaltsbudget der Einzelnen berücksichtigt und belastet. Man braucht da nicht so viel für Mobilität auf­zuwenden, wenn man günstige Öffis hat.

Und außerdem hat Ihr Kollege, der Herr Minister Berlakovich, noch dazu als Umwelt­minister, diese Streichung der MöSt-Befreiung als Gleichstellung groß auf seine Fah­nen geheftet. Das ist ökologisch auch völlig kontraproduktiv. Es ist ökonomisch ein Blödsinn, denn Sie verschieben praktisch die Kosten nur von sich auf die Länder bezie­hungsweise sozusagen auf die Inhaber, auf die Besitzer dieser einzelnen Verkehrs­mittel. Und ökologisch ist es ein Blödsinn, denn dadurch wird der öffentliche Verkehr in nächster Zeit, wahrscheinlich auch die Bahntarife, verteuert werden. Und deshalb brin­ge ich folgenden Antrag ein – einen Antrag, der natürlich relativ reich gespickt ist mit Zahlen, Ziffern und Paragraphen –:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (1680 d.B.) betreffend das 1. Stabilitätsgesetz 2012 in der Fas­sung des Berichtes des Budgetausschusses (1707 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Art. 7 entfallen die Ziffern 1 bis 4.“

Da geht es immer wieder darum, dass die Mineralölsteuerbefreiung bei den öffentli­chen Verkehrsmittelträgern nach wie vor bleiben soll.

Ich lese den Antrag weiter vor:

„2. In Art. 7 Z. 6 lautet § 64n:

§ 64n.

(1) § 7a einschließlich der Überschrift, in der Fassung des Budgetbegleitgeset­zes 2010, BGBl. I Nr. 111/2010, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.

(2) Sofern der Vergütungsberechtigte für das Jahr 2011 eine Vergütung gemäß § 7a Abs. 3 Z 1 beantragt hat, ist § 7a in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2010, BGBl. I Nr. 111/2010, weiterhin anzuwenden, wenn der Vergütungsberechtigte für das Jahr 2012 eine Vergütung gemäß § 7a Abs. 3 Z 1 beantragt und der tatsächliche Ver­brauch vor dem 1. Jänner 2013 erfolgt.“

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Das ist nur ein kleiner Geschmack, auch ein kleiner Einblick in die Formulierung von Gesetzestexten. Es ist das Ganze relativ kompliziert.

 


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