vornehmen, würde bedeuten, dass über 90 Prozent aller österreichischen Betriebe im Prinzip auf die Dienste eines Steuerberaters verzichten könnten, weil ein Bilanzbuchhalter vollkommen auslangt. Ich weiß nicht: Wollen Sie den Berufszweig der Steuerberater abschaffen? – Denn die ganz großen Firmen greifen sowieso auf große international tätige Steuerberatungskanzleien zurück.
Der dritte Punkt ist die Zwangsumstellung von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in die Wirtschaftskammer. Das ist natürlich schon mit Nachteilen verbunden: Jetzt ist es so, dass in der KWT die Mitglieder die Opting-Out-Regel in der Krankenversicherung haben. Das heißt, sie können frei wählen, wo sie sich krankenversichern. Das fällt dann weg.
Und das Zweite, was viel gravierender ist, ist, dass jetzt in der KWT eine eigene Pensionsversicherung vorherrscht, in die die Mitglieder der Kammer einzahlen, und es dann aufgrund dieses Gesetzes nicht die Möglichkeit gibt, diese Pensionsversicherung freiwillig weiterzubezahlen, sondern es gibt nur die Möglichkeit des Ausstiegs – und das, meine Damen und Herren, ist mit einem gravierendem Nachteil verbunden.
Das haben Sie sich, glaube ich, nicht durch den Kopf gehen lassen. Aus den erwähnten Gründen werden wir diese Position ablehnen.
Zur Position der Zahntechniker wird dann mein Kollege Dr. Karlsböck etwas sagen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
17.05
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.
17.05
Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Die Wirtschaft ist ja immer wieder in einer dynamischen Entwicklung, und deswegen ist es auch notwendig, hier Berufsrechte entsprechend dynamisch abzuändern.
Wir sind in langen Verhandlungen – eben auch in Parteienverhandlungen – mit den entsprechenden Berufsgruppenvertretern gestanden, um da eine entsprechende Ordnung herbeizuführen. Es war den Berufsgruppenvertretern leider nicht möglich, einen Konsens zu finden. Deswegen haben wir uns bereit erklärt, hier gemeinsam eine parlamentarische Initiative zu starten, um die entsprechenden Anpassungen durchzuführen.
Konkret wird mit diesem Initiativantrag einerseits das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, andererseits die Gewerbeordnung abgeändert, und zwar in den Abgrenzungen der Berufsrechte, was die Bilanzbuchhalter betrifft auf der einen Seite und was die Zahntechniker betrifft in Abgrenzung zu den Zahnärzten auf der anderen Seite.
Die Ausgangssituation war eben die, dass wir bei den Bilanzbuchhaltern Wertgrenzen von 350 000 € hatten, die nicht mehr zeitgemäß waren. Wenn man bedenkt, dass alleine die Rechnungslegungspflicht jetzt bei 700 000 € liegt, hätte man hier auch nicht mehr entsprechend arbeiten können.
Zusätzlich war eben auch die Notwendigkeit dafür gegeben, nachdem diese Verhandlungen zwischen den Berufsgruppenvertretern so weit eskaliert waren, dass die KWT, die Kammer der Wirtschaftstreuhänder, die Bilanzbuchhalter und Buchalter in ihrer Kammer nicht mehr halten wollte und ihnen die Mitgliedschaft aufgekündigt hat.
Deswegen musste von Haus aus eine entsprechende neue Ordnung gefunden werden, und die Buchhalter, Bilanzbuchhalter und Personalverrechner werden damit eben jetzt in die Wirtschaftskammer Österreich übergeführt und klare Berufsgruppen, Berufsrechte und die notwendige Zugehörigkeit geschaffen. Ich weiß schon, dass es vielen Bilanzbuchhaltern lieber gewesen wäre, in der KWT zu bleiben – überwiegend deshalb,
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