Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 210

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weil es dort eine Versicherung gibt, eine Sozialversicherung, die doch viel günstiger ist als die bei der Gewerblichen Wirtschaft; allerdings ist die Leistung auch eine entspre­chende.

Wir haben mit diesen neuen Wertgrenzen die Grenzen der kleinen GesmbH gewählt, damit man nicht statische Grenzen einführt und nicht immer wieder diese statischen Grenzen anpassen muss. Wir haben jetzt auch für die Personalverrechner und für die Bilanzbuchhalter die Arbeitnehmerveranlagung in das Berufsrecht aufgenommen sowie auch die entsprechende Anwartschaftszeit, also die Praxiszeit, für die Erreichung der Zulassung zur Steuerberaterprüfung von neun Jahren auf fünf Jahre abgesenkt.

Es ist somit eine entsprechende Durchlässigkeit gegeben. Die Durchlässigkeit bei den Berufen im Zusammenhang mit dem Rechnungswesen ist aus unserer Sicht notwen­dig, weil auch wir wissen, dass wir gerade in diesen Bereichen entsprechenden Nach­wuchsbedarf haben und junge Menschen diesen Berufsgruppen zugeführt werden müs­sen.

Wenn man sich die Marktanteile anschaut, die diesen Markt der Steuerberater betref­fen, so sieht man, dass sich diese zurzeit so darstellen, dass beispielsweise 93 Pro­zent dieses Gesamtmarktes die Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater ausmachen und in etwa 7 Prozent Buchhalter und Bilanzbuchhalter. Also ich glaube, dass da die Angst der Steuerberater nicht begründet ist, dass sie in Zukunft keine Beschäftigung mehr finden.

Wir sind davon ausgegangen, dass der Wettbewerb unter Qualifizierten stattfinden muss. Das heißt, jeder soll die entsprechenden Qualifikationen erwerben. Dann kann er auch in den entsprechenden Berufen tätig werden.

Das Gleiche haben wir bei den Zahntechnikern gemacht: Da haben wir endlich legali­siert, was schon lange Praxis ist, nämlich, dass auch die Zahntechniker ihre Abdrücke im Mund des Patienten – unter Aufsicht des Arztes oder in der Ordination des Arztes – durchführen können.

Ein Kompromiss, der wahrscheinlich nicht allen gefällt, aber, wie ich glaube, doch eine entsprechende Ordnung in diese Berufsgruppen bringt. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.10


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichten­ecker. – Bitte.

 


17.10.57

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Es ist ja selten so, dass wir im Wirtschaftsaus­schuss eine Materie haben wie die Gewerbeordnung, die so heftige Reaktionen hervor­ruft – und zwar auf beiden Seiten der Betroffenen: bei den Bilanzbuchhaltern wie bei den Steuerberatern – und die Mailboxen mit Mails geflutet und die unterschiedlichen Ansichten dargestellt werden.

Ja, selbstverständlich muss es so sein, dass man einen Kompromiss findet, aber was auch ganz wichtig ist, Herr Kollege Steindl – das möchte ich hier schon betonen –: Es geht auch um faire Rahmenbedingungen für einen Wettbewerb. Ich glaube, auf das zu achten und das auszutarieren ist eine Kunst. Das ist wahrlich eine Kunst, und ich glau­be, dass bei diesem vorliegenden Gesetz bei einigen Bereichen über das Ziel hinaus­geschossen worden ist, nämlich beispielsweise bei der Anhebung der Umsatzgrenzen.

Ich denke, ein Ansatz mit 1 Million € wäre durchaus ausreichend gewesen, das wäre auch den Forderungen der Bilanzbuchhalter entgegengekommen. Die Umsatzsumme


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