Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 211

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beziehungsweise Bilanzsumme derart zu erhöhen, das, denke ich, schießt weit über das Ziel hinaus.

Ich glaube auch, dass es gut ist, dass die Bilanzbuchhalter die Arbeitnehmerveranla­gung durchführen können. Das macht Sinn, das ist auch gut so.

Bei der Verkürzung der Praxiszeiten von neun auf fünf Jahre kann man schon disku­tieren, ob das der qualitativen Absicherung des Berufsstandes tatsächlich entgegen­kommt.

Summa summarum und bei Abwägung aller Aspekte glauben wir durchaus, dass man bei dem einen oder anderen Punkt entsprechend den Verhandlungen vorher noch Adaptionen hätte durchführen sollen, aber vor allem, glaube ich, wäre es wichtig ge­wesen, hier einen – unter Anführungszeichen – „normalen Gesetzwerdungsprozess“ zu bevorzugen, damit man auch die entsprechenden Begutachtungsphasen hat. Das halte ich für dieses Gesetz und für diesen Bereich tatsächlich für einen großen Mangel. – Wir werden diesem Bereich in dieser Form nicht die Unterstützung geben.

Die Regelung bei den Zahntechnikern ist etwas, dem wir durchaus zustimmen können und das wir in dieser Form auch unterstützen werden. (Beifall bei den Grünen.)

17.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


17.13.28

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich wollte noch einmal das unterstreichen, was Kollegin Dr. Lichtenecker schon gesagt hat: Wir haben eine wahre Mail-Flut bekommen, und eigentlich war ich am Wochenende stimmungsmäßig so, dass ich gesagt habe, vielleicht sollten wir die Bilanzbuchhalter-Änderung überhaupt streichen. Das wäre nicht ganz in ihrem Inter­esse gewesen, weil wir dem Berufsstand mit diesem Gesetz deutlich mehr Möglichkei­ten einräumen, und so mancher gut gemeinte Lobbying-Vorschlag im Mail kommt dann bei einem Mitglied einer gesetzgebenden Körperschaft doch etwas sonderbar an.

Wir haben Verbesserungen, über die jetzt etliche Kollegen sagen, sie gehen vielleicht sogar schon zu weit, gleichzeitig wird man bombardiert: Wir haben nicht 100 Prozent unserer Forderungen durchgesetzt! – Also da muss man schon am Punkt sein, und das möchte ich jenen, die dieses Lobbying organisieren, ins Stammbuch hineinschrei­ben: Das war schon grenzwertig dazu, dass wir es gar nicht tun.

Diese Methode – sozusagen: Ich möchte mit Flutung und Spams 100 Prozent meiner Sache erreichen, und wenn die Wurschtln dort nicht so tun, dann muss man sie in ei­nem entsprechenden Ton anschreiben – ist eine Methode des Umgangs, die nicht die beste ist. Der Dialog ist gut – dies soll ein offenes Haus sein, das hilft auch, einzu­schätzen, wie die Dinge sind –, aber ich wollte das vorweg unterstreichen.

Vielleicht einmal zu den aufgeworfenen Fragen, ob die Grenzen zu weit sind: Wir ha­ben ja schon eine längere Diskussion – auch mit den Oppositionsparteien – darüber geführt, wie wir mit dem Problem Wertgrenzen umgehen. Die Schwierigkeit ist, dass der Umsatz allein zu wenig aussagt über die qualitative Anforderung, die an das Rech­nungswesen und damit an jene Person zu stellen ist, die dieses Rechnungswesen führt oder gar auch noch abschließt.

Das kann mit einem Umsatz von 300 000 € eine kleine Trafik sein, die vielleicht ir­gendwann einmal 500 000 € hat, und der darf das nicht mehr machen, obwohl sich eigentlich nichts geändert hat. Das kann aber auch eine Gesellschaft sein, die eine Holdingfunktion hat, mit 1 000 Beschäftigten, einer Riesen-Bilanzsumme und interna-


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