Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 212

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tionalen Verflechtungen, wo, obwohl der Umsatz so klein ist, die notwendigen Vor­kenntnisse, die ein Bilanzbuchhalter mitbringt, nicht angemessen sind.

Wir haben uns daher im Initiativantrag dazu entschlossen, auf jene Größenklasse zu­rückzugehen, die die Europäische Union derzeit vorsieht. Sie sieht bei den Kapitalge­sellschaften drei Größenklassen vor, und die kleinste Größe führt bei den Kapitalge­sellschaften zu einer Reihe von Folgen: Die brauchen keinen vollständigen Abschluss abzugeben, die haben eine Erleichterung beim Lagebericht; da sieht der europäische Gesetzgeber also schon jetzt verminderte Anforderungen vor.

Die haben wir genommen und haben uns damit auf einen relativ gesicherten europäi­schen Rechtsbestand zurückgezogen; gleichzeitig, das stimmt, ist das, was wir ma­chen, für die Bilanzbuchhaltung eine sehr großzügige Regelung. Ich halte sie nicht für unangemessen. Wenn wir uns die kleine GesmbH anschauen – da brauchen wir im Regelfall nicht einmal eine Prüfung –, dann ist das eine Größe, die man verwenden kann.

Was den zweiten Punkt, also die Ausbildungszeiten, betrifft: Natürlich ist der theoreti­sche Fall denkbar, er stimmt nur an zwei Ecken nicht. Die eine ist, du kannst nicht sofort zur Prüfung antreten, weil faktisch, sozusagen bis du angemeldet bist, bis das durchgeführt ist, dauert das, auch bei der Paritätischen Kommission. Der zweite Punkt ist, ich kenne genug andere Fälle, wo es umgekehrt schneller geht. Man braucht ja auch nur eine verkürzte Ausbildung, es könnte auch eine Fachhochschule mit vier Se­mestern sein. Die HAK dauert ein Jahr länger; das heißt, ein normaler Absolvent einer AHS mit einer Fachhochschule plus drei Jahre als Wirtschaftstreuhänder-Berufsanwär­ter ist genauso schnell.

Und es kommt ein Punkt dazu, und den möchte ich an dieser Stelle betonen: Wir ver­langen ja fünf Jahre selbständige Tätigkeit. Das ist etwas anderes, als irgendwo an­gestellt zu sein und unter Anleitung und Aufsicht zu arbeiten. Das ist wirklich etwas an­deres! Wir haben das früher auch schon differenziert bei der Wirtschaftsprüfer-Befug­nis zum Beispiel, dass einer mit selbständiger Steuerberaterei schneller durfte als sonst. Daher werbe ich noch einmal um Ihre Zustimmung: Es ist keine unsachgemäße Regelung, es ist eine salomonische Lösung!

Ganz kurz zum zweiten Punkt: Wir haben auch durch die gute Ausbildung in Österreich die besten Zahntechniker in Europa, behaupte ich. Unsere Zahntechniker-Meister kön­nen wirklich etwas, das versuchen wir jetzt den Patienten nahezubringen: Das machen wir mit dieser Regelung, sodass diese direkt dem Patienten – das ist schwierig genug – den Zahnersatz im Mund anpassen können, und kürzen die Prozedur damit ab, weil der Zahnarzt nicht immer probieren muss, ihn einschicken und warten muss, bis er zu­rückkommt.

Das ist eine gute Regelung. Sie eröffnet auch die Möglichkeit, dass wir die Fähigkeiten, die wir in einem Berufsstand haben, nämlich bei unseren Zahntechnikern, dem Patien­ten/der Patientin direkt zugänglich machen, und ich freue mich, dass es gelungen ist, heute diese Regelung zu machen. – Danke, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

17.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


17.18.36

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es wurden hier bereits einige Pros und Kontras des vorliegenden Entwurfes diskutiert: betreffend


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