Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 214

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fen – entsprechend mit Sachkundigen, mit den Betroffenen durchzudiskutieren und auch beraten zu können. Alles andere – und das sage ich ganz klar in Richtung Regie­rung – ist Husch-Pfusch von ÖVP und SPÖ! (Beifall beim BZÖ.)

17.22


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte.

 


17.22.25

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es hier, wie schon an­gesprochen, mit einem Initiativantrag zu tun. In dem Zusammenhang hat Herr Kollege Widmann es gerade so dargestellt: Das ist alles mehr oder weniger von einem Tag auf den anderen – eine Art Momentaufnahme –, ohne Kontakt mit den jeweiligen Gruppen und irgendwie erfolgt.

Dazu darf ich Ihnen sagen: Es ist eine schwierige Materie, wenn es um Berufsfragen und Berufsabgrenzungsfragen geht, eine Materie, die mich schon mein ganzes Berufs­leben begleitet. Ich sehe da herinnen einige andere sitzen, die das genauso kennen. Daher: Wenn Sie die Rechte regeln wollen, die in dem Bereich eben zu regeln sind, dann ist das immer auch mit Qualitätsfragen und mit Langwierigkeit verbunden. Wenn da oben der Präsident der Wirtschaftstreuhänder und auch andere sitzen, dann muss ich in dem Zusammenhang sagen, es hat in unserem Büro intensive Gespräche gege­ben, mehrere Wochen lang, nicht nur Gespräche, sondern den Versuch, das immer wieder neu aufzurollen, auch unter Einbeziehung der Fachorganisationen.

Ich kann mich daran erinnern – damals waren es auch Kollege Matznetter und ich –: Als es darum gegangen ist, in dem Dreieck von Wirtschaftstreuhandgesetz und auf der anderen Seite Bilanzbuchhaltungsgesetz und Gewerbeordnung eine Regelung für die gewerblichen Buchhalter zu finden, ist das auch erst auf Basis eines Initiativantrags ge­lungen. Im Endeffekt haben wir eines realisiert: Es war eigentlich die gängige Praxis, die sowieso schon stattgefunden hat, und diese ist eben legalisiert worden.

Ähnliches liegt jetzt wiederum vor, die Inhalte sind ja schon angesprochen worden. Es war ein langwieriger, aber meines Erachtens vernünftiger Kompromiss, sowohl was die eine Tätigkeit anbelangt als auch was die Zahntechniker anbelangt, weil auch dort – ich kenne da ebenfalls die Vergangenheit – schon einmal genau das vorgelegen ist, dann wiederum gescheitert ist, was wir jetzt regeln.

Deswegen, meine Damen und Herren: Glauben Sie mir, ich bin sehr froh darüber – auch als fachlich zuständige Stelle, was das Ministerium anbelangt –, dass diese Re­gelung nun vorliegt! Sie ist ein Kompromiss, der noch immer nicht das Ende der Fah­nenstange für alle Beteiligten darstellt. Aber genau dort liegt auch der Wert der Maß­nahme.

Ich kann mich daran erinnern, wie wir bei einer anderen Angelegenheit – da ging es um die Rechte der Agenten und der Makler im Versicherungsbereich – eine Regelung im Parlament beschlossen haben, und nachher hat der eine Teil uns in der Cafeteria sozusagen eine Flasche Wein serviert. Da habe ich gewusst, es stimmt irgendetwas mit der Gewichtung nicht. Heute wird niemand irgendetwas feiern können, und das ist genau das Richtige, weil eigentlich beide Teile recht bekommen und nicht 100 Prozent erreicht haben.

Deswegen stehe ich zu dem Kompromiss und möchte mich ausdrücklich bei Conny Steindl und Christoph Matznetter bedanken, die hier führend gewirkt haben auch in dem Versuch, die anderen Parteien voll einzubinden und alle beteiligten Organisatio­nen sowieso. Ich glaube, dass wir mit Fug und Recht sagen können, dass dieses Ge­setz insbesondere einem nützen wird, und das ist der Konsument. Dieser profitiert in


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