Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 216

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In der Diskussion um die gesundheitspolitischen Agenden kommt es immer wieder vor, dass wir diese Abgrenzungsfragen besprechen. Es geht in diesem konkreten Fall der Abgrenzung von Zahntechniker und Zahnarzt gar nicht so sehr um die gegenständliche Tatsache, dass jetzt Zahntechniker im Mund arbeiten dürfen, sondern es geht um viel mehr. Es geht letztendlich bei allen medizinischen Berufsgruppen um diese Abgren­zungsfrage. Das heißt, schauen wir bei den Augenärzten, schauen wir bei den Zahn­ärzten, schauen wir bei den HNO-Ärzten: Wollen wir – und diese Diskussion müssen wir à la longue führen – eine, wie wir es nennen wollen, medizinische Light-Ausbildung, wo dann die Kompetenzen hinüber gelagert werden?

In dem ganz konkreten Fall geht es darum, dass gesundheitspolitische Fragen gesund­heitspolitisch beantwortet werden sollen und wirtschaftspolitische Fragen wirtschafts­politisch beantwortet werden sollen, denn Sie können gesundheitspolitische Fragen nicht mit einer wirtschaftspolitischen Logik lösen. Es hat sich herausgestellt, dass das nicht funktioniert. Wir alle kennen die Diskussion um die Gesundheitsreform.

Im konkreten Fall der Zahntechniker kann ich die Freude, die Sie hier an den Tag le­gen, nicht ganz verstehen. Ich spreche jetzt für die Zahntechniker. Wir haben nämlich hier ein Gesetz auch mehrfach abgeändert, abgesehen davon, dass wir jetzt ein Ge­setz in das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Bilanzbuchhaltungsgesetz und die Gewerbeordnung eingebettet haben. Sie sprechen von einer Aufwertung, einer Hoch­schätzung dem Zahntechnikergewerbe gegenüber, aber das ist es gerade nicht, denn dann würden Sie das nicht in so ein Gesetz hineinpacken, in dem wir drei Materien ge­meinsam abzustimmen haben.

Wir von der Freiheitlichen Partei werden diesem Zahntechnikergesetz zustimmen, es ist nur leider in diese vollkommen vermurkste andere Materie hineingerutscht. Deswe­gen wird es schwierig werden, auch in der dritten Lesung eine Zustimmung zu geben.

Für die Zahntechniker ist es keine Verbesserung! Ich werde Ihnen jetzt sagen, warum es keine Verbesserung ist. Wenn Sie sich den Gesetzestext durchlesen, steht hier drin, dass Zahntechnikermeister im Auftrag des Zahnarztes in der Ordination des beauftra­genden Zahnarztes gelegentlich im Mund arbeiten können – können, vielleicht, even­tuell –, und ich sage Ihnen, die Konsequenz wird sein: Sie müssen es tun!

Das heißt, die Schlechterstellung wird darin bestehen, dass sich der Zahntechniker bis dato davon hat abgrenzen können, diese Arbeiten tatsächlich in einer zahnärztlichen Ordination durchführen zu müssen, weil es einfach verboten war. Jetzt ist es erlaubt, und ich prophezeie Ihnen, es wird hier zu einer Schlechterstellung des Zahntechnikers kommen, und zwar deswegen, weil die Zahntechniker dann mehr oder weniger freund­lich gebeten werden, dies zum selben Gehalt durchzuführen.

Die zweite Gefahr, die ich hier für die Zahntechniker sehe, ist, dass sich große Ketten auch dieses Problems annehmen werden. Das heißt, es wird da zu einem ruinösen Verdrängungswettbewerb kommen. Ob das auch im Sinne des einzelnen Zahntechni­kermeisters ist, wage ich zu bezweifeln. Aber das ist eine Sache, die sich die Zahn­techniker untereinander in ihrer Interessengemeinschaft ausmachen müssen.

Ich sage nur: So, wie das Gesetz jetzt vorliegt – offensichtlich hat es dann auch noch eine Beeinspruchung aus dem Gesundheitsministerium gegeben, und es sind Ände­rungen vorgenommen worden –, kann ich als Zahnarzt natürlich sehr gut damit leben, und ich begrüße es außerordentlich. Als Zahntechniker würde ich mir dieses Gesetz so nicht wünschen. Aber wir werden, wie gesagt, diesem ganzen Konvolut des Zahntech­niker-Abänderungsgesetzes in der zweiten Lesung zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.

 


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