Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 217

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17.32.39

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren von der Bundesregierung! Nicht nur Kollege Matznetter hat sich über die E-Mail-Flut, die nach dem Wirtschaftsausschuss auf uns niedergeprasselt ist, geärgert, sondern auch viele andere von uns. Vor allem, als ich heute noch die Internetforen der Bilanzbuchhalter durchgeschaut und gesehen habe, welche Kommentare dort erschienen sind, dann fragt man sich schon, warum man sich überhaupt die Mühe macht, das alles vorher so zu verhandeln und zu versuchen, es zu ändern.

Da aber die SPÖ davon überzeugt ist, dass es notwendig ist, bestehende Anforderun­gen und Befugnisse diverser Berufsgruppen an die Erfordernisse unserer Zeit anzu­passen und abzuändern, begrüßen wir diesen Antrag aus mehreren Gründen. Wir ha­ben sie schon mehrmals gehört, ich möchte sie trotzdem kurz wiederholen.

Die Änderung bedeutet für das Berufsbild der Bilanzbuchhalter und -buchhalterinnen eine längst notwendige Modernisierung des Berufsbildes und für die Kunden und Kun­dinnen eine Entbürokratisierung. Der Herr Minister hat es heute schon erwähnt: Der Konsument soll im Endeffekt davon profitieren.

Auch für die Karrierechancen von Frauen hat diese Gesetzesänderung einen angeneh­men, positiven Nebeneffekt, denn die Mehrheit der Bilanzbuchhalter und –buchhalterin­nen in Österreich ist weiblich. Die Erweiterung der Rechte dieser Berufsgruppe bietet daher vor allem auch Frauen die Möglichkeit, weiterzukommen. Natürlich ist das Auf­werten der Rechte von verschiedenen Berufsgruppen – vor allem, wenn es sich um Selbstständige handelt – nicht per se eine frauenfördernde Maßnahme, aber in diesem Fall ist es ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Keine Angst, niemand ist nach einem HAK-Abschluss gleich Bilanzbuchhalter! Die Ausbildung zum Bilanzbuchhalter und zur -buchhalterin ist eine sehr umfassende und langwierige, sie endet mit einer strengen Prüfung vor der Paritätischen Kommission für Bilanzbuchhaltungsberufe. Außerdem unterliegen die Bilanzbuchhalter und -buchhalte­rin­nen einer Fortbildungspflicht, die ebenfalls von der Kommission überprüft wird. Dies ist eine durchaus akzeptable und fundierte Ausbildung, das wird hier jeder bestätigen und niemand bestreiten.

Seit Inkrafttreten des Bilanzbuchhaltungsgesetzes 2007 sind Bilanzbuchhalter und -buch­halterinnen gute Partnerinnen und Partner für kleine und mittlere Unternehmen. Sie helfen, Ordnung in der Buchhaltung zu schaffen, und unterstützen dies durch konti­nuierliche und exakte Prüfung. Das tun sie seit Jahren sehr erfolgreich, und daher war es auch längst an der Zeit, die Erhöhung der Bilanzierungsgrenze bis zur Höhe von kleinen Kapitalgesellschaften durchzuführen und ihnen zusätzlich auch das Recht auf Durchführung der Erklärung zu ArbeitnehmerInnenveranlagungen zu geben.

Trotzdem – noch einmal – geht einigen wenigen BilanzbuchhalterInnen die Gesetzes­änderung vielleicht doch noch nicht weit genug. Daher möchte ich schon auf eines noch abschließend aufmerksam machen und anmerken: Um alle Rechte eines Steuer­beraters zu bekommen, ist immer noch eine Steuerberatungsprüfung notwendig. (Bei­fall bei SPÖ und ÖVP.)

17.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 


17.36.00

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir haben von allen Richtungen, von allen Fraktionen das Für und Wider zu dieser Gewerbeordnungsänderung gehört. Wie eben bei jeder Änderung im Gesetz


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