Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 218

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oder in der Gewerbeordnung ist es, glaube ich, wichtig, darauf zu schauen – so wie heute bei diesem Punkt –, dass die Qualität des einzelnen Berufsstandes gewährleistet ist, dass es aber im Endeffekt für den Konsumenten einfach besser wird.

Wenn Herr Kollege Widmann von einer Husch-Pfusch-Aktion gesprochen hat, kann ich da wirklich nicht beipflichten, weil ich in dieser Materie gerade bei den Zahntechnikern involviert war. Schon vor drei Jahren war ein fertiger Text auf dem Tisch gelegen, er wurde dann leider nicht eingebracht. Wie gesagt, der heutige schaut nicht viel anders aus. Nach meinem Wissensstand wird seit sechs Jahren bei beiden Punkten daran ge­arbeitet, dass man zu einem einheitlichen Nenner kommt. Es gibt heute dabei keinen Verlierer, es gibt aber auch keinen Gewinner.

Bei der Liberalisierung des Gewerbestandes ist jede Veränderung – das wissen wir – ein Problem. Ich nenne euch jetzt das Beispiel der Gewerbeordnungsänderung in der Gastronomie: Vor zehn Jahren haben wir darüber diskutiert, ob es möglich ist, dass ein Friseur, während der Kunde wartet, einen Kaffee ausschenkt oder ein Glas Sekt verab­reicht. Ich war damals zuständiger Spartenobmann in der Wirtschaftskammer in Kärn­ten, und als Neuankömmling in dieser Materie habe ich bei dem Thema nicht ganz ver­standen, wie schwierig es war, das freizumachen, dass auch ein Friseur einen Kaffee ausschenken kann, wenn der Kunde wartet, ein Glas Sekt geben kann, oder dass der Wirt eine Ansichtskarte verkaufen kann und dafür nicht das Handelsgewerbe dort braucht.

Überall hat es diese Änderungen gegeben, überall hat es diese Liberalisierung gege­ben. Überall hat es die Argumente gegeben, dass wir den Berufsstand kaputtmachen. Aber was hat es gebracht? – Der Konsument war zufriedener, und keine dieser einzel­nen Berufsgruppen hat im Grunde genommen deshalb an der Existenz zweifeln müs­sen.

Wie gesagt, dieser Kompromiss ist heute auf dem Tisch und wird mit der Mehrheit der Regierungsparteien beschlossen. Es wurde dazu eigentlich schon alles gesagt. Gott sei Dank ist dieses Thema vorerst einmal vom Tisch, denn ich bin mir sicher, dass wir es in ein paar Jahren, wenn wir über das gleiche Thema noch einmal reden, noch ein bisschen liberaler machen. Der Ausgleich zwischen Gewerbe, Freiberufler und Akade­miker ist nicht einfach, aber unsere Aufgabe ist es, kundenfreundlich zu gestalten. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas. – Bitte.

 


17.39.03

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Kollege Karlsböck, wir sind uns schon einig, dass der Zahntechniker ein Lehrberuf ist und es auch eine Meisterprüfung gibt, dass damit natürlich die Gewerbeordnung das entsprechende Gesetz ist und damit auch die Zuständigkeit des Wirtschaftsministers gegeben ist.

Die heutige Novelle zur Gewerbeordnung bringt eine Ausweitung der Befugnisse für Zahntechniker mit sich. Konkret werden Personen, die die Zahntechnikermeisterprü­fung erfolgreich abgelegt haben, berechtigt, im Einzelfall und im Auftrag des Zahn­arztes im Rahmen der Herstellung, der Reparatur oder der Eingliederung eines ab­nehmbaren Zahnersatzes Abformungen, notwendige Bissmaßnahmen im Mund des Patienten vorzunehmen und die notwendigen An- und Einpassungsarbeiten an diesem Zahnersatz durchzuführen. Diese Arbeiten sind in der Ordination des beauftragenden Zahnarztes durchzuführen.

Diese Änderung ist eine Erweiterung der Befugnisse für Zahntechniker, denn bisher hatte der Zahnarzt ein Monopol auf den Mund des Menschen. Es gab und gibt seit Jah-


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