Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 222

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Und was meiner Ansicht nach das Wichtige ist: Wie kommt jetzt der Bürger zu dieser Information? – Da gibt es drei Möglichkeiten. Zum einen kann er natürlich im Vermes­sungsamt nachschauen, zum anderen kann er auf der Homepage des Bundesamtes nachschauen, zum Dritten – und das ist das Wichtigste – liegen diese Listen auch auf den Gemeindeämtern auf, und es kann jeder Bürger im Gemeindeamt nachschauen, ob das Grundstück eingetragen ist oder nicht.

Ich glaube, dass das eine praktische und sinnvolle Vorgangsweise ist, die unbürokra­tisch und vernünftig ist. In diesem Sinne bitte ich auch um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.50


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichten­ecker. – Bitte.

 


17.51.03

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Her­ren Minister! Werte Damen und Herren! Wir haben unter diesem Tagesordnungspunkt drei Gesetzesvorlagen. Erstens behandeln wir das Akkreditierungsgesetz 2012, bei dem es letztlich darum geht, dass die zweifache Ebene der Akkreditierung, nämlich auf Landes- und Bundesebene, wegfällt und auf die Bundesebene konzentriert wird. Wir halten das für einen Fortschritt, der eine Verfahrens- und Verwaltungsvereinfachung mit sich bringt. Da wir zudem denken, dass die hohen Standards sowohl im Gesund­heitswesen als auch im Konsumentenschutz gewährleistet sind, werden wir diese Ge­setzesvorlage in dieser Form auch unterstützen.

Zur Änderung des Vermessungsgesetzes. Ja, Herr Kollege Glaser, ich höre das sehr wohl, nur wie ist es denn gewährleistet, dass die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich die Informationen erhalten, dass es zu etwaigen Umschreibungen bei ihren Grundstü­cken gekommen ist? Ich halte es nach wie vor für schwierig in Bezug auf die Partei­nähe und glaube auch – so wie es auch Gemeindebund und Rechtsanwaltskammer angeregt haben –, dass man es schaffen muss, ein noch parteiennäheres Verfahren zu finden. Ich sehe daher diese eine Gesetzesvorlage durchaus mit Skepsis.

Drittens: Freihandelsabkommen Europa und Südkorea. Auf den ersten Blick mögen so manche Freihandelsabkommen durchaus unbedenklich erscheinen, auf den zweiten Blick und wenn man sich die Vereinbarungen und die Bestimmungen näher ansieht, sehen wir hier durchaus zwei schwierige Punkte, die ich in dieser Form auch ausführen möchte.

Der erste ist, dass Südkorea in Bezug auf die CO2-Emmissionen bei den Fahrzeugen durchaus sehr strenge Werte und sehr strenge Regeln hat, strenger als in Europa. Wir sehen durch dieses Freihandelsabkommen die strengen Standards in Südkorea ge­fährdet.

Der zweite ist, dass das Freihandelsabkommen, so wie es jetzt vorliegt, in seinem Gelt­ungsbereich weit über ACTA hinausgeht und damit auch unsererseits Einschnitte bei den Informationsfreiheiten zu befürchten sind.

Das sind zwei Bereiche, wo wir Skepsis haben, weshalb wir diesem Freihandelsab­kommen in dieser Form nicht zustimmen werden. (Beifall bei den Grünen.)

17.53


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. – Bitte.

 


17.53.44

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde nur ganz kurz zum Freihandelsabkommen reden. (Abg. Dr. Lichtenecker: Wir hätten gerne das


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