Vermessungsgesetz!) Es ist sozusagen das umfassendste Freihandelsabkommen, das die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten jemals abgeschlossen haben. (Abg. Windholz: Erklären Sie uns das Vermessungsgesetz!)
Ich glaube, dass es gut ist, mit den Koreanern wieder intensiver in Kontakt zu kommen. Österreichische Kontakte gibt es seit Jahrzehnten. Ein Pionier in diesem Bereich war der langjährige ÖVP-Klubobmann Professor Heinrich Neisser, der die politischen Kontakte über Jahrzehnte dort sehr erfolgreich gepflogen hat. In den letzten zehn Jahren war China interessanter für viele, wir alle wissen aber, dass die Qualität in Korea und Taiwan eine bessere ist und auch die professionelle Zusammenarbeit mit ihnen besser stattfinden kann.
Wir sind aus diesem Grund für dieses Freihandelsabkommen. Es gibt einige geschützte Bereiche, aber in Summe werden 98,7 Prozent dieses Marktes in Hinkunft diesem Abkommen unterliegen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
17.54
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.
17.55
Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Wirtschaftsminister! Hohes Haus! Zu den Tagesordnungspunkten 6 und 8 wird es eine Zustimmung geben, TOP 7 können wir nicht mittragen.
Bei TOP 6 geht es um das Akkreditierungsgesetz, damit verbunden um Änderungen beim Maß- und Eichgesetz und beim Kesselgesetz. Wir sehen das als wirkliche Verwaltungsvereinfachung. Es gibt jetzt keine Aufsplitterung mehr zwischen Bund und Ländern, sondern nur eine Akkreditierungsstelle, und für solche Verwaltungsvereinfachungen stehen wir natürlich zur Verfügung.
Beim Freihandelsabkommen mit der Republik Korea geht es um Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Korea – ein dickes Werk. Wir haben im Ausschuss auch eine Stellungnahme des Wirtschaftsministers vernommen. Die Zahlen rechtfertigen das jedenfalls. Es geht um Nachhaltigkeit betreffend Marktzugang für Waren, Dienstleistungen und Investitionen. Es gilt, dies zu verbessern sowie die wirtschaftliche Zusammenarbeit auszubauen. Vor allem bei den Zahlen, die Sie uns genannt haben, ist das absolut erkennbar.
Jetzt komme ich zu dem Bereich, den wir nicht mittragen werden. Das Vermessungsgesetz, rückzuführen auf die Grundbuchsnovelle 2008, mit dem Projekt Erneuerung der Grundstücksdatenbank. In der ursprünglichen Vorlage gab es auch noch Schwierigkeiten beim Adressregister. Das ist jetzt als gelöst zu bezeichnen. Bei der elektronischen Umschreibung von Grundbuchdaten sehen wir allerdings wirklich noch ein Vakuum, denn die Veröffentlichung im „Amtsblatt für Vermessungswesen“ mit einer Einspruchsfrist von sechs Monaten – ich glaube, das geht an der betroffenen Bevölkerung komplett vorbei. Ich gehe davon aus, dass das wirklich niemand liest.
Unsere Lösung wäre gewesen, die betroffenen Eigentümer direkt zu informieren. Wenn ich mich an die Rede des ÖVP-Abgeordneten Glaser erinnere, so hat er vorhin eine abenteuerliche Stellungnahme abgegeben. Er hat nämlich gemeint, wenn man das direkt zustellt, dann löst das ja Unruhe aus. Also im Sinne der ÖVP: Besser, es weiß niemand, man macht es im Geheimen und teilt es nicht mit. Und wenn wir dann noch hören, man verlässt sich darauf, dass die Gemeinden das ortsüblich kundmachen, dann ist das gewissermaßen eine Lotterie für den betroffenen Bürger, denn es ist niemand verpflichtet. Vielleicht macht es der eine oder andere, verpflichtet ist niemand.
Meine sehr geehrte Damen und Herren, das ist uns zu wenig, und daher können wir vom BZÖ das auch nicht mittragen. (Beifall beim BZÖ.)
17.57
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