Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 225

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Daher haben wir genau das gemacht, was im Ausschuss angeregt worden ist. Wir haben mit Gemeinde- und Städtebund Kontakt aufgenommen, und in der nächsten Ausgabe der Österreichischen Gemeindezeitung wird das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in einem Artikel über die Umschreibung aller Grundstücke des Grenzkatasters in die neue Grundstücksdatenbank informieren. Es wird in der Folge konkrete Zuschriften an die Städte und Gemeinden betreffend die in ihrem Zuständig­keitsbereich liegenden Katastralgemeinden mit dem gleichzeitigen Ersuchen geben, diese Information und die Kundmachung aus dem „Amtsblatt für Vermessungswesen“ in ihren eigenen Gemeindeblättern – Amtsblatt, Gemeindenachrichten und so weiter –, die jedem Gemeindebürger zugehen, zu veröffentlichen sowie auch auszuhängen.

Wir haben dann noch Zusagen von Gemeindebund und Städtebund, das noch weiter zu detaillieren, aber ich kann Ihnen aus meiner Sicht schon sagen, dass ich, da doch jeder die Gemeindezeitung liest, schon davon ausgehe, dass bei derartigen Informa­tionen, wenn darauf hingewiesen wird und sie den unmittelbaren Nahbereich betreffen, schon auch eine Auseinandersetzung mit der Sache gegeben ist und dass das, was jemanden persönlich und im Nahbereich betrifft, dann auch wirklich angeschaut wird. Daher nehme ich an, dass mit dieser Vorgangsweise dieses Problem, auch einver­nehmlich mit Gemeinde- und Städtebund akkordiert, ausgeräumt ist.

Was den dritten Bereich anbelangt, das Freihandelsabkommen, würde ich sagen, das ist ein Abkommen, das die EU ausgehandelt hat. Dieses Abkommen mit Südkorea bringt Österreich Vorteile. In den nächsten Jahren werden das mehrere hundert Mil­lionen sein, genau 600 Millionen zusätzliche Vorteile für Bereiche, die im Maschinen­bau und so weiter liegen.

Auf die Umweltstandards, die Sie angesprochen haben, Frau Kollegin Lichtenecker – das haben wir im Ausschuss schon thematisiert –, wurde besonders geachtet. Da die­ses Abkommen sozusagen in der Praxis schon läuft, sehe ich da eigentlich keine nega­tiven Auswirkungen, sondern, ganz im Gegenteil, nur positive Elemente eines wirklich sorgfältig vorbereiten Abkommens, das Österreich betrifft. Ich hoffe daher auf Ihre Zu­stimmung und die der anderen Parteien. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

18.03


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Lettenbich­ler. – Bitte.

 


18.03.59

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zu den drei nun unter einem diskutierten Punkten möchte ich mich kurz mit dem Akkreditierungsgesetz sowie mit dem Abkom­men mit der Republik Korea befassen.

Mein Kollege Glaser hat das Wesentliche zum Vermessungsgesetz bereits erwähnt, wobei ich seine Aussage unterstreichen möchte, dass bei Änderungen bei Grund­stücksvermessungen die Gemeinden rechtzeitig zu informieren sind.

Zur EU-Verordnung und der damit verbundenen Notwendigkeit einer Novellierung un­seres Akkreditierungsgesetzes hat der Minister jetzt das Wesentliche ebenfalls er­wähnt. Grundsätzlich geht es ja darum, eine Verwaltungsvereinfachung und einen Bü­rokratieabbau herbeizuführen. Wir wollen nun eine einzige Behörde schaffen, und es geht auch darum – gerade wenn man die heutige Debatte zum Konsolidierungspaket verfolgt hat –, eben diesen Bürokratieabbau, diese Verwaltungsvereinfachung immer wieder voranzutreiben.

Bisher – der Minister hat es auch gesagt – hatten wir ja in den verschiedenen Bundes­ländern gesonderte Regelungen. Das ist nun Geschichte. Das Österreichische Institut


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