Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 269

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Gesellschaft, und vor allem bekommen sie eine dementsprechende Anerkennung. Man merkt natürlich auch, dass sie eine Bereicherung sind, insbesondere im sozialen Be­reich, wo sie sich für viele Menschen engagieren, wo sie Unterstützung und Hilfe bie­ten, damit Menschen ihr Alltagsleben besser in den Griff bekommen.

Am 29. Februar 2012 wurde das Freiwilligengesetz hier im Nationalrat beschlossen. Es war ein wichtiger und großer Meilenstein, insbesondere betreffend die Förderung der Solidarität und auch des sozialen Engagements bei jungen Menschen, der hier gesetzt wurde, und selbstverständlich wurde damit auch eine langjährige Forderung endgültig erfüllt. Es kam zu zahlreichen Verbesserungen; einige wurden heute schon angespro­chen.

Für mich entscheidend ist natürlich die sozialversicherungsrechtliche Absicherung, auch die pädagogische Begleitung, wie bereits erwähnt, und natürlich die Gewährung der Familienbeihilfe, die für dieses Freiwillige Soziale Jahr endgültig sichergestellt wird, aber nicht nur für das Soziale Jahr, sondern für alle Freiwilligentätigkeiten, die in die­sen Rahmen fallen.

Das freiwillige Engagement junger Menschen bekommt damit eine ganz neue Wertig­keit in unserer Gesellschaft. Dieses Engagement bietet sicherlich auch die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren – da gebe ich der Frau Abgeordneten Haubner natürlich recht –, weil es auch wichtig ist, dass man sich, wenn man sich freiwillig betätigt, dann genau das aussucht, wozu man tendiert, und vielleicht auch eine berufliche Ausbildung daran anschließt.

Aber ich bin davon überzeugt, dass auch eine Qualifikation eine bestimmte Anerken­nung findet. Das heißt, es macht sich dann im Lebenslauf natürlich gut, wenn man sa­gen kann, man hat sich entsprechend freiwillig betätigt. Andererseits wieder wäre zu überlegen – und da bin ich auch bei Ihnen –, inwieweit auch eine berufliche Anrech­nung insbesondere im sozialen Bereich zukünftig Sinn machen könnte. Aber schauen wir einmal, wie es wirkt und wie dieses Gesetz sich dann tatsächlich in der Praxis an­wenden lässt.

Es wird selbstverständlich die Möglichkeit geben, auch weiter darüber zu diskutieren. Eine gute Basis ist geschaffen, und eine Weiterentwicklung ist mit Sicherheit möglich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


20.44.35

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Minister! Herr Präsident! Meine sehr ge­schätzten Damen und Herren! Freiwilliges Sozialjahr, Zuerkennung der Familienbeihilfe bis Ende 2012. – Die Möglichkeit, ein Freiwilliges Sozialjahr zu machen, besteht schon seit dem Jahr 1968. Ich glaube, dass es wichtiger denn je ist, den jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, mit einem solchen Freiwilligen Sozialjahr für sich zu prüfen, ob ein sozialer Beruf das Richtige wäre. Gerade in einer Zeit, wo wir riesige Probleme im Pflegebereich haben – in ganz Österreich fehlen Pflegekräfte –, müssen alle Mög­lichkeiten ausgeschöpft werden.

Aus unserer Sicht stellt das Freiwillige Sozialjahr eine äußerst effiziente Form der Be­rufsorientierung dar (Beifall bei der FPÖ) und sollte finanziell und sozialversiche­rungstechnisch deshalb nicht schlechter gestellt werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Junge Menschen, die Interesse für einen Einstieg in den Pflegebereich oder den Sozialdienst zeigen, dürfen gegenüber anderen Jugendlichen in Ausbildung nicht finanziell benachteiligt werden.

 


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