Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 25

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darstellt, nicht nachvollziehen. Ich sage das deswegen: Ich fahre von Kapfenberg nach Wien ins Parlament, und im Süden Niederösterreichs werden Krankenhäuser en masse neu gebaut, aber in der Steiermark wiederum lässt die Landesrätin Mag. Edlinger-Ploder Krankenhäuser wie jenes in Mariazell sperren – noch dazu, wo wir dort keine ärztliche Versorgung haben.

Sie haben vorhin gesagt, dass es Ziel ist, ein gemeinsames Zielsteuerungssystem von Bund, Ländern und Sozialversicherung in Gang zu bringen, und da habe ich folgende Frage:

Welche Auswirkungen hat das letztendlich auf die Bevölkerung?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, das wird folgende Auswirkung auf die Bevölkerung haben – ich sage das immer –: Wir brauchen das Haus der Gesundheit vor Ort, und in Kenntnis des Umfeldes in einer Region muss man den Bedarf einer Region definieren, muss dann überlegen, wie man diesen Bedarf abdecken und alle Instrumente, die man in der Region zur Verfügung hat, auch nutzen kann. Das kann in einem Bezirk anders sein als in einem anderen.

Wichtig ist, dass man die Versorgung sicherstellen kann, dass man die Bedienung der unterschiedlichen Bedarfe sicherstellen kann. Ich nenne ein Beispiel: Vor 20 Jahren hat der Aufenthalt in einer Krankenanstalt 14 Tage gedauert. Heute sind es vier Tage. (Zwischenruf des Abg. Markowitz.) Das schafft andere Voraussetzungen. Und mit meinem Vorschlag, in der Region die Qualität zu verbessern, Flexibilitäten zu erhöhen, vielleicht auch in einer Standardkrankenanstalt von einer Schwerpunktkrankenanstalt eine Leistung zu bekommen, mit diesem Weg wird sich die Versorgung in der Region verbessern und auch die Qualität erhöhen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Rasinger.

 


Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Herr Minister! Eine Bundeskompetenz für Krankenanstaltenrecht würde ja per se noch keinen einzigen Euro einsparen, kein einziges Problem lösen und per se keine Verbesserung bringen. Im Gegenteil! Zen­tralisierung kann wahrscheinlich gar kein Ziel sein, wenn ich mir die Erfahrungen in England anschaue, wo man jetzt genau den anderen Weg geht. Die Vollziehung müssten ja so und so die Länder machen und dann mit Verordnungen agieren; der einzige Unterschied wäre, dass der Landtag nicht mehr mitentscheiden kann.

Halten Sie das für eine demokratische Verbesserung?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Es geht nicht um Zentralisierung, ganz im Gegenteil. Es geht darum, dass man vor Ort schaut, wie man die Versorgung organisieren kann. Derzeit ist es so, dass ein Bereich, zum Beispiel die niedergelassenen Ärzte, von den Sozialver­siche­rungen und der Ärztekammer getragen und darüber entschieden wird, die Spitals­landschaft von den Ländern – und die beiden reden nicht miteinander. Es geht darum, das zu vereinheitlichen, auch über Bundesländergrenzen hinweg.

Wenn Sie das Krankenhaus Steyr ansehen, werden Sie merken, dass das halbe Umfeld dieses Krankenhauses in einem anderen Bundesland liegt. Wir haben viele Krankenhäuser, die in einem anderen Bundesland wirken. Das macht auch deutlich, dass wir eine einheitliche Rechtslage brauchen, um dann der Landesregierung unter einheitlichen Rahmenbedingungen die Chance zu geben, das Beste in dieser Region zu entscheiden.

 


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