Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 26

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Markowitz.

 


Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Herr Minister, ich habe mir das jetzt angehört. – In 18 Monaten endet Ihre Amtszeit. Sie wissen ganz genau, dass wir Strukturreformen brauchen, und ich denke jetzt schon – weil ich mir gerade den Vorredner angehört habe –: Es wird sich wieder nicht ausgehen.

Jetzt ist meine konkrete Frage: Wie werden Sie das in den nächsten 18 Monaten anlegen, dass wir eine solche Strukturreform bekommen, dass das ganze System leistbar wird? – Denn Ihre Aufgabe ist ja ganz klar dafür zu sorgen, dass wir ein Gesundheitssystem haben, dass die Österreicherinnen und Österreicher auch weiterhin in ein Krankenhaus gehen können und das ganze System erhalten bleibt – und das Ganze natürlich kostengünstig.

Weil Sie vorher vier Tage statt 14 Tage Aufenthaltsdauer angesprochen haben: Das heißt aber auch nicht, dass die ÖsterreicherInnen gesünder geworden sind, das heißt nur, dass alles schneller abgewickelt wird. Also wir wollen weiterhin ein System haben, das für alle Österreicherinnen und Österreicher leistbar ist, und deswegen meine Frage:

Wie setzen Sie das in den nächsten 18 Monaten um? (Ruf: Überhaupt nicht!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, so, wie ich es in den letzten drei Jahren im Bereich der Krankenkassen umgesetzt habe, wo wir nämlich eine Kostendämpfung von 1,7 Milliarden € schaffen und trotzdem die Leistungen im Gesundheitssystem in Österreich ausgeweitet haben.

Ich erinnere daran, dass wir es jetzt, in der Krise, erstmals geschafft haben, dass alle Menschen, die in Österreich leben, krankenversichert sind (Beifall bei der SPÖ), und wir haben trotzdem durch die Kostendämpfung gespart. Und die Krankenkassen können berichten, dass sie sogar erfolgreicher sind, als wir das geplant haben.

Also so werde ich das auch in Zukunft umsetzen, nämlich gemeinsam mit den Ländern, der Sozialversicherung und dem Bund darauf zu achten, was die Patien­tinnen und Patienten brauchen, um die Qualität zu erhöhen. Und ich sage, wo wir gute Qualität haben, werden wir am Ende auch in den Kosten besser dastehen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 5. Anfrage, 137/M, jener des Herrn Abgeordneten Dr. Spadiut. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Minister, die vielen österreichischen Sozialversicherungsträger verlangen für dieselben Leistungen verschiedene Beiträge. So zahlen Selbständige für die Krankenversicherung 7,65 Prozent ihres Einkommens und haben einen Selbstbehalt von 20 Prozent. Bauern zahlen für die Behandlung ihrer Kinder keinen Selbstbehalt, was sehr positiv ist. Für Arbeiter und Angestellte sind 7,6 Prozent vom Dienstnehmer und Dienstgeber zu gleichen Teilen zu bezahlen; Selbstbehalt gibt es keinen.

Das Gleiche gilt bei den Ärzten: Die Ärzte erhalten für dieselbe Leistung je nach Ver­sicherung sehr unterschiedliche Honorare. Das geht bis zum Fünffachen der nied­rigsten Bezahlung: Ein Arzt bekommt zum Beispiel für eine Tagesordination bei dringender Hilfeleistung von der Wiener Gebietskrankenkasse 5,09 €, von der Ober­österreichischen Gebietskrankenkasse 7,96 € und von der Sozialversicherungsanstalt 25,41 €.

Meine Frage, Herr Minister, lautet:

 


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