Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 80

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12.33.473. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (1586 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundestheaterorganisationsgesetz geändert wird (1721 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1796/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 25. Feber 1988 über die Förderung der Kunst aus Bundesmitteln (Kunstförderungsgesetz, BGBl. Nr. 146/1988) geändert wird (1722 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 3 und 4 auf, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


12.34.27

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Änderung des Bundestheater­organisations­gesetzes beruht auf einer Evaluierung. Diese Evaluierung ist Teil des Regierungs­abkommens, da sollte die Bundestheaterholding ein wenig durchleuchtet werden. Das hat 550 000 € gekostet und wurde von Ernst & Young durchgeführt.

Bis heute, meine Damen und Herren, wissen wir nicht, was in dem Bericht, der das Ergebnis dieser Evaluierung beinhaltet, drinnen steht, und das finde ich schon äußerst eigenartig. Alles, was wir bekommen haben, ist eine Zusammenfassung, die von der Holding zusammengestellt wurde. Diese besteht lediglich aus Worthülsen, wie zum Beispiel: „Kostenverbesserungspotentiale werden fortgeführt“. Und so weiter. Das ist eine Verhöhnung des Parlaments, meine Damen und Herren, die ich nicht dulden kann und wo ich nicht aufhören werde, darauf hinzuweisen, dass wir ein Recht darauf haben, den Ergebnisbericht dieser Evaluierung zu bekommen.

Warum bekommt diesen Bericht das Parlament nicht? – Das ist für mich die große Frage! Was soll diese Geheimniskrämerei, Frau Ministerin? Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum hier etwas verborgen bleiben soll, es kann ja keinen Grund dazu geben. Ich habe im Ausschuss die Vertreter von Ernst & Young gefragt, ob sie aus­schließen können, dass wesentliche Kritikpunkte in der Zusammenfassung fehlen, und der zuständige Herr hat mir daraufhin nicht einmal irgendeine Antwort gegeben, was sehr deutlich zeigt, dass sie natürlich fehlen. Daraufhin habe ich wirklich unzählige parlamentarische Anfragen gestellt, aber keine Antworten in diesem Zusammenhang bekommen, lediglich die Begründung: Datenschutz, Geschäftsgeheimnis.

Ich habe auch die Präsidentin Prammer dazu befragt, und Sie hat mir mit dem Hinweis geantwortet: Artikel 52 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes sieht sehr wohl vor, dass wir hier als Parlamentarier Fragerechte haben, auch gegenüber den Bundes­theatern.

Wenn hier Datenschutz vorliegt – und so kommt es mir vor –, dann ist das schon ein­sichtig, das verstehen wir schon, den könnte man ja durch Schwärzungen berück­sichtigen, aber aufgrund dieser Evaluierung gibt es jetzt ein neues Bundestheater­organi­sationsgesetz, über das wir befinden sollen, über das wir im Ausschuss diskutieren sollten – aber ohne Unterlagen! Und das kann es ja nicht sein, das ist eine Zumutung.

 


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