Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 123

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sträuben eingescannt zu werden, um es einmal so zu sagen. Und wenn also aufgrund dieser technischen und nicht verhinderbaren Ursache die Grundbuchseintragung nicht möglich ist und ein bisschen flapsig gesagt wird: Na ja, da muss man halt ein Rechtsmittel machen!, dann ist das bürgerfeindlich. Denn wenn zum Beispiel aufgrund einer amerikanischen Abhandlung ein Erbe die Grundbuchseintragung begehrt, was richtig und korrekt wäre, aber dort die Grundurkunde oder die Zwischenurkunde in einem anderen Format erlassen wird, dann darf das nicht zu einem Grundbuchs­eintragungshindernis werden. – Also ich fürchte, da ist noch Reparaturarbeit zu leisten.

Und etwas sollte man durch die Hintertür nicht hereinlassen, was durch die Vordertür ausgesperrt wird: dass wieder ein Grundbuchsführerwillkürherrschaftssystem entsteht, was durch die Einführung des elektronischen Grundbuchs und des ERV-Systems Gott sei Dank weitestgehend in den Hintergrund gedrängt worden ist.

Also wir sind natürlich für die Vorlage, begrüßen sie auch, aber es ist noch nicht aller Tage Abend, was die praktische Lösbarkeit des Problems betrifft. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Grosz zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.49.28

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Kollege Fichtenbauer hat das richtigerweise erwähnt. Auch wir vom BZÖ stimmen dem grundsätzlich zu und haben das auch im Ausschuss gemacht – und wir begrüßen auch, dass das kommt –, nur ist es eben natürlich schon ein Problem, wenn wir heute ein Gesetz beschließen, von dem wir wissen, dass zumindest in beiden Bereichen tatsächlich Reparaturarbeiten notwendig sind.

Zum Grundbuchgesetz gibt es auch die Anmerkung der österreichischen Arbeiter­kammer, die Kritik daran geübt hat, und zwar berechtigte Kritik daran geübt hat, und ich wundere mich, warum es vom Justizausschuss bis zum heutigen Tag nicht möglich war, Frau Ministerin, aber auch sehr geehrte Damen und Herren von ÖVP und SPÖ, diese Kritik einzuarbeiten und das, was die Arbeiterkammer hier zu Recht gefordert hat, auch zu ändern. Das sind kleine Änderungen.

Und im anderen, im zweiten Bereich gibt es auch Kritik, und zwar von der Wirt­schaftskammer Österreich, und ich frage mich, warum es beim Gerichtsorganisations­gesetz nicht möglich war, die Kritik, die von der Wirtschaftskammer gekommen ist, die auch ihre Berechtigung hat, die auch richtig ist, nämlich – beides kurz zusam­men­gefasst – dass die Rechtsfolgen überschießend sind, einzuarbeiten, und warum wir hier in diesem Bereich nicht tätig werden konnten beziehungsweise warum Sie, sehr geehrte Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, nicht dazu in der Lage waren, das zu reparieren.

Jetzt wird heute etwas beschlossen, so, und dann werden wir uns halt in vier Monaten wieder treffen oder das wieder dann hier herinnen haben, wenn bei den Regierungs­parteien Lust und Laune besteht, und das reparieren.

Ich ersuche Sie schon, Frau Bundesministerin, das zu bedenken. Ich weiß schon, Sie haben Ihr Problem mit Begutachtungsverfahren und Stellungnahmen in Begutach­tungs­­verfahren, das ist ja hinlänglich bekannt; das werden wir beim nächsten und beim übernächsten Tagesordnungspunkt besprechen – ich erinnere nur an die Aufhebung des Berufsgeheimnisses und Ihre Pläne –, aber ich verstehe nicht, warum Sie dann nicht auf die sinnvollen Argumente, die im Begutachtungsverfahren gebracht werden,


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