Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 124

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eingehen, das ja offensichtlich auf Fehler dieser Gesetze hinweist, die leicht zu korrigieren gewesen wären. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mag. Stefan.)

14.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bun­desministerin Dr. Karl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.51.49

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Mir ist es bei beiden Vorlagen, nämlich sowohl bei der Grundbuchs-Novelle 2012 als auch bei der Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes, darum gegangen, eine Modernisierung und Digitalisierung im Bereich der österreichischen Justiz zu erreichen, und zwar zum Wohle unserer Kundinnen und Kunden.

Österreich ist ja tatsächlich bei der Nutzung von modernen, neuen Technologien in Europa führend. Es kommen immer wieder Delegationen aus dem europäischen Ausland nach Österreich, um sich anzusehen, wie das denn die österreichische Justiz macht und wie das bei uns funktioniert, um eben auch am Beispiel Österreichs zu lernen.

So ist das auch bei der Umstellung des elektronischen Grundbuchs auf die „Grund­stücksdatenbank neu“. Die dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen wurden ja zum Großteil bereits durch die Grundbuchs-Novelle 2008 geschaffen. Diese Regelungen sind bereits mit 1. Jänner 2009 in Kraft getreten. Mit dem nunmehr vorliegenden Entwurf der Grundbuchs-Novelle 2012 soll das österreichische Grund­buchs­recht quasi noch den letzten Feinschliff erhalten, damit die Umstellung auf die neue Datenbank auch tatsächlich problemlos funktionieren kann.

Inhaltlich sieht der Entwurf eine Reihe von Neuerungen vor, die den IT-Einsatz bei der Erstellung und Übermittlung von Anträgen und Entscheidungen im Grundbuchs­ver­fahren erleichtern sollen. Das gilt etwa für die vom Herrn Abgeordneten Fichtenbauer bereits angesprochene Rangordnung, die ja derzeit noch in Papierform beantragt und bewilligt werden muss, oder auch für den Antrag auf Eintragung eines Baurechts, der einfach rascher erledigt werden kann, wenn der Antragsteller entsprechende behörd­liche Bestätigungen vorlegt.

In der „Grundstückdatenbank neu“ wird erstmals auch die Darstellung sogenannter diakritischer Zeichen möglich sein, mit denen das lateinische Alphabet versehen werden kann, um eben eine besondere Aussprache oder besondere Betonung anzuzeigen. Personen, deren Namen solche diakritischen Zeichen enthalten, konnten bisher im Grundbuch nicht in der korrekten Schreibweise eingetragen werden. Das soll eben künftig möglich sein, und daher wird diesen Personen auch die Möglichkeit geboten, dass sie die Berichtigung der Schreibweise ihres Namens beantragen. Für einen derartigen Antrag fällt auch keine Gerichtsgebühr an.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich aber auch noch kurz auf die Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes eingehen, die wir ebenfalls hier diskutieren. Und zwar umfasst die Vorlage im Grunde genommen drei Verbesserungen für unser Justizsystem, und zwar erstens die Schaffung einer Dokumentation sicher­heitsrelevanter Vorfälle gegen Organe der Gerichtsbarkeit, zweitens die Einbeziehung der Sozialversicherungsträger in den elektronischen Rechtsverkehr und drittens Änderungen bei den Zustellungsmodalitäten im elektronischen Rechtsverkehr.

Um nur ganz kurz auf den ersten Punkt einzugehen: Die systematische Erfassung von Angriffen und ernst zu nehmenden Drohungen gegen Organe der Gerichtsbarkeit ist ganz einfach eine Notwendigkeit, der wir durch die Schaffung dieser Dokumentation Rechnung tragen. Leider nimmt nämlich die Gewalt gegen Organe der Justiz ständig


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