Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 136

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15.29.12

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Justiz­ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In einem teile ich das von Kollegem Grosz artikulierte Unbehagen, und zwar bezüglich des Vorverfahrens und der damaligen Änderung der StPO, mit der wir den Staatsanwälten die Herrschaft darüber übertragen haben. Die Frage, die sich auch für mich stellt, ist, ob das denn wirklich der Weisheit letzter Schluss war.

Gerade Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit in der Staatsanwaltschaft Wien scheinen mir diese Fragen neuerlich massiv aufzuwerfen. Ich bin daher froh, dass wir im Unterausschuss jetzt evaluieren, ob das in Zukunft so bleiben soll oder ob wir nicht doch wieder die Verfahrensherrschaft in die Hände eines Untersuchungsrichters legen wollen.

Ich will damit aber nicht die Staatsanwaltschaft allgemein angreifen. Ich glaube, es ist sehr wesentlich, dass man auch in diesem Zusammenhang klar differenziert und nicht generalisiert.

Zur Novellierung der Strafprozessordnung möchte ich auch noch ein paar Sätze sagen. Das sehe ich völlig anders als Kollege Grosz. Es gab ein sehr vernünftiges Diskus­sionsverfahren, das die Frau Bundesministerin mit uns geführt hat. Es entspricht der Aufgabe des Parlamentarismus, also unserer Aufgabe, dass wir Themen, die beson­ders im Hinblick auf Grund-, Schutz- und Freiheitsrechte wichtig sind, intensiv dis­kutieren und dann gegebenenfalls eben klarstellende Änderungen vornehmen. Ich bin der Frau Justizministerin dankbar dafür, dass sie stets bereit ist, diesen Prozess mit uns einzugehen, und ich bin den Beamten dankbar dafür, dass sie dabei überaus konstruktiv mitgewirkt haben.

Noch ein abschließendes Wort: Es ist hier im Haus ja wohlbekannt, dass ich im Zu­sam­menhang mit dem Bankgeheimnis besonders sensibel bin, weil es dabei um den Schutz der Menschen in ihrer intimsten Zone geht. (Abg. Dr. Jarolim: Na, na, das ist ein bisschen übertrieben!) Derselbe Schutzanspruch gilt auch für die Verschwiegen­heitsrechte der Anwälte und der Journalisten. Mit Bedachtnahme darauf haben wir jetzt eine gute Lösung gefunden, und ich hoffe, dass wir sie alle mittragen können. Vielleicht kann das BZÖ auch noch einmal in sich gehen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Nein, leider nicht!)

15.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann ist nun zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.32.12

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Grundsätzlich halte ich die jetzt zu beschließende Regelung für vernünftig und richtig. Ich glaube, dass man einen Mittelweg gefunden hat. Nur eines möchte ich schon festhalten, Herr Kollege Don­nerbauer: Die Wahlmöglichkeit gibt es nicht. Wenn man das Grundrecht der verschwiegenen Behandlung von Daten und Informationen, die ein Anwalt, ein Journalist oder ein Arzt erhält, nämlich selbst verletzt als einer der Träger dieser Informationen, indem man das Wahlrecht einräumt, ohne richterliche Voruntersuchung der Staatsanwaltschaft etwas zu geben, dann verletzt man seine Berufspflicht als Anwalt, als Arzt und auch als Journalist. Das heißt, man hat sehr wohl berufsrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Daher: Es gibt kein Wahlrecht!

Jetzt zur Gesetzeswerdung: Ich halte das wirklich für eine sehr gefährliche Ent­wicklung, und ich habe Ihre Stellungnahme, Frau Bundesministerin, mit großem Erstaunen zur Kenntnis genommen. Wenn man nämlich sagt, dass das Wichtigste an


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