Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 164

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Wir beginnen jetzt zumindest schon gegen 16 Uhr mit diesem Tagesordnungspunkt, und es wäre schön, wenn die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger auch nicht um 16 Uhr behandelt würden, sondern schon um 9 Uhr, als Punkt 1 der Tagesordnung. Wir sollten den Bürgerinnen und Bürgern zeigen, dass wir ihre Anliegen ernst nehmen und hier in einer Diskussion, die ORF 2 live überträgt oder jetzt am Nachmittag noch ORF III, diese Themen behandelt werden.

Aber nun auch zum Entschließungsantrag der Kollegin Haubner. – Liebe Uschi Haubner, du weißt, ich schätze dich wirklich, auch als Politikerin, als du noch in Oberösterreich warst. Du bist eine ausgezeichnete Sachpolitikerin. Nur hätte ich mir wirklich gewünscht, dass du diesen Entschließungsantrag vorher mit uns abgestimmt hättest und ihn nicht so kurzfristig eingebracht hättest. Wir können nicht mehr prüfen, ob die Angaben, die in diesem Entschließungsantrag stehen, stimmen oder nicht, daher werden wir diesen Antrag ablehnen müssen. Aber ich bitte dich wirklich, zeitgerecht mit uns zu diskutieren, dann werden wir diesem Entschließungsantrag auch beitreten können.

Meine Damen und Herren, es waren viele Themen in diesem Sammelbericht enthalten, darunter natürlich auch Tierschutzthemen, und als Tierschutzsprecher möchte ich mich kurz diesen beiden Themen widmen.

Das eine war die Kastenhaltung bei den Schweinen. Durch die vielen Stellungnahmen, die wir eingefordert haben – vom Landwirtschaftsministerium, vom Gesundheitsminis­terium, aber auch von der Tierschutzkommission –, haben wir, glaube ich, erreicht, dass die starren Verhandlungsstandpunkte aufgeweicht wurden und jetzt endlich eine Lösung zustande gekommen ist, die für die Bauern angenehm ist, die für die Tier­schützer angenehm  – Also, angenehm ist es für beide Seiten nicht, aber tragbar ist es für beide Parteien. Es ist also eine Lösung gefunden worden, die sicherstellt, dass es keine weiteren Streitfälle gibt.

Das Nächste war die tierschutzkonforme Ausbildung und das Verhaltenstraining von Hunden. Auch hier ist ein Problem ans Tageslicht befördert worden, nämlich, dass es in Österreich sehr viele Menschen gibt, die sich einen Gewerbeschein holen und sagen, sie sind Hundetrainer, und die, ohne irgendeine Ausbildung zu haben, ohne jemals einen Hund geführt zu haben, auf die Tiere losgelassen werden.

Es ist jetzt eine Verordnung erlassen worden, die sicherstellt, dass es auf freiwilliger Basis die Möglichkeit gibt, eine tierschutzqualifizierte Hundetrainerprüfung zu machen. Damit ist auch für die Bürger in Österreich gewährleistet, dass sie keinen Scharlatanen aufsitzen, denn wer diese Prüfung ablegt, muss wirklich etwas verstehen.

Auch das war ein Thema, das vom Petitionsausschuss aufgegriffen wurde und das vonseiten des Gesundheitsministeriums und auch von anderen Ministerien sowie von der Tierschutzkommission positiv bewertet wurde, und es wurde letztlich eine entsprechende Verordnung erlassen.

Das zeigt, der Petitionsausschuss bewirkt auch etwas. Es ist ja nicht so, dass, wenn wir hier etwas zur Enderledigung bringen, nichts passiert, dass das abgeschmettert wird, sondern wir enderledigen Dinge, die wir gesetzlich geändert und damit im Sinne der Bevölkerung umgesetzt haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vock. – Bitte.

 


17.04.20

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Wenngleich ich nicht so lange wie der Kollege Keck im Ausschuss bin, kann ich feststellen, dass sich in diesem Ausschuss gerade in dieser GP sehr viel getan hat. Man nimmt, glaube ich, die Bürger ernst, und das ist


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