Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 173

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17.33.5212. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1637 d.B.): Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (1690 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1671 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik Usbekistan zum Übereinkommen zur Befreiung auslän­discher öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (1691 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1672 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internatio­nalen Anti-Korruptionsakademie (IACA) über den Amtssitz der Internationalen Anti-Korruptionsakademie in Österreich (1692 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe die Tagesordnungspunkte 12 bis 14 auf, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Großruck. – Bitte.

 


17.34.41

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrte Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir behandeln jetzt bei diesen Tagesordnungspunkten drei Materien. Ich möchte aber ganz beson­ders auf den ersten Punkt eingehen, wo es um das Verschwindenlassen von Personen geht.

Wenn man das das erste Mal hört, glaubt man nicht, dass es so etwas gibt, aber ich habe mich ein bisschen damit befasst und auch Zahlen herausgesucht und muss sagen: Es ist horrend, es ist schrecklich, was da weltweit passiert!

Es geht heute hier um das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen. Bereits 2007 wurde dieses Übereinkommen von der Bundesregierung beschlossen und vom Herrn Bundespräsidenten unterzeichnet. Insge­samt 88 Länder haben es bisher unterzeichnet, 25 ratifiziert, und Österreich soll heute die Ratifizierung dieses Übereinkommens im Nationalrat, im Parlament beschließen.

Es ist eine logische Konsequenz, nachdem wir auch den Sitz im Menschenrechtsrat in Genf innehaben, dass wir hier an vorderster Stelle mitmachen. Ich weiß, dass es auch dem Herrn Staatssekretär neben der Verfolgung der Christen weltweit, gerade was die Menschenrechte anbelangt, ein großes Anliegen ist und dass dieses Anliegen in seinen Händen bestens aufgehoben ist.

Dieses Übereinkommen gliedert sich in eine Präambel und in drei Teile, wobei sich Teil 1 mit den eigentlichen Verpflichtungen und mit dem Schutz vor dem Verschwin­denlassen befasst, Teil 2 Verfahrensbestimmungen zur internationalen Überwachung der Bestimmungen enthält und Teil 3 die üblichen Schlussbestimmungen.

Die Definition des Verschwindenlassens ist auch interessant.

 


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