Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 216

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die der Rechnungshof durchgeführt hat. In der letzten Rechnungshofausschusssitzung wurde uns von Mitarbeitern des Rechnungshofes dieser Benchmark vorgestellt. Sehr kompakt – nämlich auf einer A4-Seite – sind die wesentlichen Kenndaten einer Gemeinde im Vergleich zum Bundeslandschnitt beziehungsweise zur jeweiligen Größenklasse dargestellt. Von der finanziellen Situation der Gemeinde angefangen über den Transfer der demografischen Entwicklung der Gemeinde bis hin zu Investitionen, Finanzschulden und Verwaltungsstruktur sind eine Reihe von Indikatoren ausgewiesen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich ganz besonders, dass auch die nicht geprüften Gemeinden damit von den geprüften profitieren. Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bedanke mich sehr, sehr herzlich für diese Initiative. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

20.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayerhofer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.01.50

Abgeordneter Leopold Mayerhofer (FPÖ): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Mein Beitrag bezieht sich auf einen Teil der Prüfungen des Rechnungshofes im Jahr 2011. Eine davon – und diese spreche ich im Besonderen an – war die Prüfung der Infor­mationstechnologie im BMI, des IT-Projektes, PAD genannt. Dies aus mehreren Gründen: Wie gestern offensichtlich wurde, hat unsere Frau Finanzministerin erheb­lichen Handlungsbedarf, nach Einsparungsmöglichkeiten zu suchen beziehungs­weise – noch besser – ihre Ministerkollegen bei unnötigen Ausgaben heftig einzubrem­sen.

Ein sehr gutes Beispiel sind die Anschaffungskosten des Protokollierungssystems der Exekutive. Dieses Thema beschäftigt uns bereits seit fünf Jahren. Bereits im April 2007 habe ich glücklicherweise eine parlamentarische Anfrage dazu gemacht und dabei die Frau Minister betreten, wie sie – wahrscheinlich unabsichtlich – die Unwahrheit gesagt hat.

Wurde der Auftrag für das PAD öffentlich ausgeschrieben?, war eine Frage. Die Antwort lautete: Ja. Die zweite Frage betraf die Anzahl der abgegebenen Angebote. Die Antwort war: fünf Bewerber. Eine weitere Frage befasste sich mit den Kriterien der Auftragserteilung. Ihn bekam die Firma Motorola, Bestbieter in einer funktionellen Ausschreibung. Das PAD kostet 2,7 Millionen €, Stand April 2007.

Niemand hat dort eine Marktanalyse gemacht: Was wird das kosten? Was kann das kosten? Was darf es kosten?, et cetera – so auch die Kritik des Rechnungshofes. Gestern erst habe ich von einem Kollegen einen schönen Aufsatz zum PAD erhalten, von einem alten Schlachtross aus meiner Abteilung. Und ich sage, er hat das nur bestätigt: ungeheuerlich, dass sich die Polizisten mit diesem nicht funktionierenden Kram herumschlagen müssen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Im Jahr 2011 beschäftigt sich der Rechnungshof in seinem Bericht ausführlich auf 36 Seiten mit dem Thema. Der Rechnungshof kommt zu einem Schluss: Die Vergabe dieses Projekts erfolgte ohne Ausschreibung, ohne Wettbewerb, kostet nicht 2,7 Mil­lionen €, sondern 7,2 Millionen €. (Ruf: Zahlen !) Das Ministerium spricht von fünf Bewerbern; der Rechnungshof sagt, das war gar nicht ausgeschrieben.

Wie kann man in einer Anfragebeantwortung von einem „Bestbieter“ – unter Anfüh­rungs­zeichen – sprechen, wenn der Rechnungshof scharf kritisiert, dass die Vergabe ohne Ausschreibung und ohne Wettbewerb erfolgt ist? Warum diese unwahren Antworten? – Das hat ja ein Motiv, und das wollen wir wissen.

 


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