Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 60

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jetzt nicht böse: Jeder Bürger und jede Bürgerin ist betroffen, weil alle einen Vorteil daraus ziehen. Wir werden zu besseren Ausbildungsstandards bei der Exekutive kommen! Wir werden zu einem schlanken Verwaltungsbereich bei der Exekutive kommen! Wir wären in der zweiten Instanz international ewig kritisiert worden – lauter Richter in den Entscheidungen! Und wir werden nicht im selben Ressort erste und zweite Instanz haben.

Man könnte alle diese Vorteile im Detail hier aufzählen; es ist nur aufgrund der Zeit leider nicht möglich. Aber in Summe hat diese Bundesregierung in mehreren Etappen die größte Reform in der Geschichte unserer Heimat zustande gebracht – oder zumin­dest einmal auf Schiene gebracht. Und ich meine, meine sehr geehrten Damen und Herren, das sollte man auch in aller Klarheit und erhobenen Hauptes sagen!

Wenn wir im Fremdenrecht dann von über 100 Behörden auf eine zurückgehen werden, und wenn wir bei der Reform, über die wir heute sprechen, von 31 Behörden auf neun zurückgehen, im Wissen, was sich im fremdenpolizeilichen Bereich und im Asylbereich in den nächsten Monaten abspielen wird, wenn wir wissen, dass wir nach allen Beurteilungen der internationalen und europäischen Institutionen genau das tun, was von Österreich gefordert wird, müssten sich eigentlich heute, an einem Tag wie diesem, vom klassischer Sicherheitspolitiker angefangen bis zum Menschenrechts­politiker, über diejenigen, die permanent für die Grundrechte kämpfen, alle freuen und müssten sagen: Das ist eine Reform, die mehr Qualität für die Bürgerinnen und Bürger, mehr Rechtsstaatlichkeit, mehr Sicherheit im Grundrechtebereich, mehr Sicherheit im klassischen Bereich der Exekutive, mehr Qualität für die Kolleginnen und Kollegen der Exekutive selber bringt, und ich glaube, an so einem Tag sollte man sich gemeinsam freuen und erhobenen Hauptes sagen: Wir laden alle ein, dieser Reform zuzustimmen! – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


10.55.19

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir begrüßen diese Neustruk­turierung der Sicherheitsbehörden, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil sie auf eine wesentliche Initiative, die bereits im Jahre 2004 ergriffen wurde, zurückreicht, wo wir von der FPÖ in einer Koalitionsregierung festgestellt haben, dass es im Kampf gegen die Kriminalität und gegen die in demselben Bereich stattfindende „Modernisierung“ der Methoden notwendig ist, auch die österreichischen innerstaatlichen Strukturen der Sicherheitsbehörden zu reformieren, zu verschlanken, flexibler und damit auch effizienter zu gestalten.

Das war schon in Jahr 2004 unser Wunsch und unser Bestreben, und – ich möchte es hier nur sagen, damit es nicht in Vergessenheit gerät – es war die sozialdemokratische Partei, Herr Kollege Pendl und Herr Kollege Cap, die genau dieselbe Reform, die wir damals geplant haben, verhindert haben, indem sie die Zweidrittelmehrheit nicht gewährleistet haben. Ich bin froh, dass sich – es dauert bei manchen ein bisschen länger; in diesem Fall hat es acht Jahre gedauert – die SPÖ jetzt, nach acht Jahren, endlich dazu bekennt, dass wir diese Reform brauchen. Ist ja auch ein Erfolg, dass die SPÖ nach acht Jahren draufkommt, dass eine Strukturreform notwendig ist. Gratulation für diese acht Jahre an die SPÖ! (Beifall beim BZÖ.)

Ich glaube, diese Reform ist wirklich notwendig. Es ist schon gesagt worden: Statt acht Sicherheitsdirektionen, 14 Bundespolizeidirektionen, neun Landespolizeikommanden, also statt 31 Stück behördlicher Struktur jetzt nur noch neun Landesdirektionen. Ich


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