Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 82

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Ja, es ist ein Meilenstein in der Rechtsgeschichte. Und ich bin auch froh darüber, dass es uns im Ausschuss gelungen ist, betreffend den Wunsch, den die Verbindungsstelle der Bundesländer an uns herangetragen hat, nämlich im Einvernehmen mitzube­stimmen, wenn es um die Bestellung des Direktors und auch seines Stellvertreters geht, zu einem Abänderungsantrag zu kommen, dass ein Anhörungsrecht in das Gesetz noch einfließen kann.

Gemeinsam mit dem Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz und in Verbin­dung mit dem Bundesamt für Asylwesen und Fremdenwesen, das ja auch geschaffen werden soll, wo 194 Behörden zu einer einzigen zusammengefasst werden, wo es zu mehr Qualität und zu mehr Spezialisierung kommt, ist es, denke ich, ein richtiger Schritt in die richtige Richtung der Verwaltungsreform.

Sehr geehrte Damen und Herren von den Oppositionsparteien, danke, dass Sie da heute zustimmen!

Ein Zeichen noch an die Grünen: Verwaltungsreform immer nur einzufordern, nach einer Verwaltungsreform immer nur dann zu rufen, wenn es zu Einsparungen kommen soll, ist zu wenig. – Das ist ein Teil der Verwaltungsreform! Ein wesentlicher Schritt! Und daher werden wir dem zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.11

12.11.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend BVG Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung 2012 samt Titel und Eingang in 1679 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betref­fend Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz samt Titel und Eingang in 1757 der Beilagen.

Wer diesen Entwurf unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

 


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