Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 92

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12.41.41

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Es ist mir eine große Freude, hier auf der Zuschauertribüne 50 junge Menschen, 50 Lehrlinge von den ÖBB in Salzburg begrüßen zu dürfen. (Allgemeiner Beifall.) 50 junge Menschen, die eine Lehrstelle haben, zu deren Entstehen die Lehr­lings­politik der Regierung, insbesondere Ihre Umsetzungskraft, Frau Bundesministerin, beigetragen hat.

Ich komme zum Unfalluntersuchungsgesetz. Geschätzte Damen und Herren, das Unfalluntersuchungsgesetz regelt unabhängige – und ich betone das Wort „unabhängige“ – Untersuchungen von Vorfällen, unter denen Unfälle und auch Störun­gen zu verstehen sind.

In der vorliegenden Novelle werden notwendige Durchführungsbestimmungen, wie von Frau Kollegin Moser bereits erwähnt, der bestehenden EU-Verordnungen bezüglich der Unabhängigkeit der Untersuchung, insbesondere in der Zivilluftfahrt, geregelt. Es kommt auch zur Umsetzung einer Richtlinie zur Feststellung der Grundsätze für Unter­suchungen von Unfällen im Seeverkehr – das spielt in Österreich eine eher unterge­ordnete, wenn überhaupt eine Rolle. Gleichzeitig werden aber auch Bestimmungen über die Sicherheitsuntersuchungen in den Bereichen Schiene, Schifffahrt und Seil­bahnen sowie erforderliche oder stattgefundene Weiterentwicklungen im EU-Recht dokumentiert.

Schwerpunkt dieser Novelle zum Unfalluntersuchungsgesetz ist logischerweise, möchte ich beinahe sagen, die Zivilluftfahrt, und im Bereich der Zivilluftfahrt wurde auch ein eigener Abschnitt geschaffen. Ich verweise nur auf einen einzigen Punkt: Es gibt eine wesentliche Änderung oder Regelung für die Zusammenarbeit mit Drittländern, wenn Bürger dieser Länder getötet oder schwer verletzt werden, was in der Zivilluftfahrt logischerweise sehr leicht passieren kann.

Wir haben für den Bereich der Eisenbahn einen wesentlichen Punkt, nämlich die Fest­schreibung der Übermittlungspflicht des jährlichen Sicherheitsberichtes Eisenbahn an die ERA, die Europäische Eisenbahnagentur. Diese ist deshalb sehr sinnvoll, weil so eine europaweit gleichartig gelagerte Betrachtung der Unfälle stattfindet.

Ich möchte, um auch eine Gleichstellung im Straßenverkehr herbeizuführen, einen Abänderungsantrag einbringen, der zwischenzeitlich ein Fünf-Parteien-Antrag ist:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Dr. Gabriela Moser, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unfallunter­suchungs­gesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Seilbahngesetz 2003 sowie das Schiff­fahrtsgesetz geändert werden (1727 d.B., AB 1744 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 2 (Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967) hat zu lauten:

 


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