Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 103

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13.14.57

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Von der Luftfahrt zur Seeschifffahrt: In der Novelle des Seeschiffahrtsgesetzes geht es um die Neu­regelung der Führerscheine für Segel- und Motorboote auf dem Meer und um den formellen Rückzug Österreichs aus der kommerziellen Seeschifffahrt.

Was bedeutet die Neuregelung der Führerscheine für Segel- und Motorboote auf dem Meer? – Bisher war es so, dass staatlich anerkannte Prüfungen ein Monopol des Österreichischen Segelverbandes und des Motorboot-Sportverbandes für Österreich waren. Der Verfassungsgerichtshof hat das wegen Verletzung des Gleichheits­grund­satzes aufgehoben. Das heißt, neu wird jetzt werden, dass auch andere Organi­sationen außer dem ÖSV und dem MSVÖ die Anerkennung für die Prüfungen beim BMVIT beantragen können. Die Anerkennung einer Organisation durch das BMVIT erfolgt auf Basis von bestimmten Qualitätskriterien, die in § 15 des Seeschiffahrts­gesetzes festgelegt werden. Damit ist wirklich ein wichtiger Schritt gesetzt worden, um ein Monopol abzuschaffen.

Das Zweite ist der formelle Rückzug Österreichs aus der kommerziellen Seeschifffahrt. Meine Damen und Herren! Seit 1918 hat Österreich an und für sich keine Hochseeschifffahrt mehr, seit wir keinen Zugang mehr zu einem Hafen hatten. Wir hatten in Österreich ab den späten fünfziger bis in die siebziger Jahre ja eine eigene Reederei. Das war die Ister-Reederei mit vier Schiffen: die „Wienertor“, die „Linzertor“, die „Kremsertor“ und die „Buntentor“, die bis Ende der siebziger Jahre gefahren sind. Dann wurden auch diese Schiffe ausgeflaggt und die Reederei vergeben.

Es hat noch Schiffe gegeben, die unter österreichischer Flagge gefahren sind. Das waren drei Schiffe, die 2011 dann auch die Seeschifffahrt unter der österreichischen Flagge eingestellt haben.

Jetzt schaut es so aus, dass die EU uns zwingen würde, eine wirklich große und aufwändige staatliche Administration zu machen, wenn weiterhin Schiffe unter der österreichischen Flagge fahren würden. Das werden wir nicht machen, um eben etwas einzusparen. Daher wird sich Österreich formell aus der kommerziellen Seeschifffahrt zurückziehen und bei der Binnenschifffahrt bleiben. Ich denke, das ist ein richtiger Ansatz, auch im Zuge des Spargedankens. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

13.17.14

 


Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Kollege Keck hat ja als Profi das Thema, das wir heute besprechen, schon sehr professionell erläutert. Ich darf noch auf die Novelle des Seeschiffahrtsgesetzes eingehen.

Es ist schon angesprochen worden, dass seit Jahren kein Schiff mehr unter österreichi­scher Flagge fährt, und um dieses Genehmigungssystem aufrechtzuerhalten, wären hohe finanzielle und personelle Aufwendungen zu tragen. Dazu brauchen wir nicht mehr bereit zu sein, weil aus meiner Sicht für ein Binnenland, das Österreich ist, ein umfassendes Seerechtssystem an Sinnhaftigkeit verloren hat – daher auch der bereits angesprochene Rückzug Österreichs aus der Seeschifffahrt.

Interessant ist der zweite Teil dieser Novelle, nämlich eine verfassungskonforme Rege­lung von Befähigungsnachweisen für den Jachtsport auf See herzustellen. Das ist bereits angesprochen worden. Der Verfassungsgerichtshof hat aufgrund des Gleich­heits­gebotes die bisherige Regelung aufgehoben. Mit diesem Gesetz wird vielen Ver-


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