Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 180

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17.44.38

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Die Europäische Union hat seit 1. April ihr erstes direkt-demo­kratisches Instrument. Europas Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ge­mein­sam eigene Themen auf die europäische Tagesordnung zu setzen. Damit haben wir in Europa etwas bislang weltweit Einmaliges geschafften: dass sich fast 500 000 000 Menschen grenzübergreifend direkt und demokratisch in die politische Gestaltung ihres Kontinents einbringen können.

Die ersten Bürgerinitiativen sind bereits bei der Kommission angemeldet worden und werden in Kürze offiziell starten. Ich hoffe, dass noch sehr viele weitere folgen werden und wir eine lebendige europäische Öffentlichkeit schaffen können, in der die Men­schen engagiert miteinander über politische und gesellschaftliche Themen diskutieren können.

Damit uns all dies gelingt, müssen wir aber auch dafür sorgen, dass sich die Euro­päische Bürgerinitiative zu einem seriösen und anerkannten demokratischen Instru­ment entwickeln kann. Daher ist es uns besonders wichtig gewesen, dafür zu sorgen, dass die Umsetzung der Bürgerinitiative ein Verfahren ist, das möglichst einfach ist, die Beteiligung unkompliziert ermöglicht und gleichzeitig aber auch hohe Sicherheitsstan­dards aufweist, die ein demokratisches Verfahren auch benötigt.

Ein demokratisches Instrument, meine Damen und Herren, das ernst genommen werden will, muss die politischen Stimmen der Menschen ernst nehmen und sicher­stellen, dass sie nicht gefälscht und auch nicht missbraucht werden können. Es muss sicherstellen, dass die Glaubwürdigkeit politischer Bürgerinitiativen nicht einfach durch Zweifel an ihrer Korrektheit beschädigt werden kann. Das wäre doch sehr kontra­produktiv.

Ich denke, wir haben in Österreich letztendlich auch mit den Stimmen der Grünen die richtige Entscheidung getroffen, dass wir ebenso wie siebzehn weitere EU-Staaten die Angabe einer persönlichen Identifikationsnummer zur Unterstützung einer Initiative verlangen. Keine der bisher andiskutierten und durchdachten Alternativen hat eine ver­gleichbare Balance zwischen Einfachheit und Sicherheit gewährleistet. Führerschein- und Sozialversicherungsnummer sagen nichts aus über die Staatsbürgerschaft, diese muss aber bekannt sein. Und wer, frage ich Sie, kennt schon seine eigene Melde­registernummer? Ich glaube, die hat kein Mensch so schnell parat.

Durch die Angabe der Passnummer erhalten wir eine sehr hohe Fälschungssicherheit, und das war uns wichtig. Das heißt, jeder Österreicher/jede Österreicherin kann sicher sein, dass seine/ihre Stimme nicht einfach von anderen „gestohlen“ – wenn Sie so wollen – oder auch missbraucht wird. Damit stärken wir aber auch die Position der Bür­ger­initiative, denn Zweifel an der Korrektheit der abgegebenen Stimmen können somit weitgehend ausgeschlossen werden.

Ein weiterer Vorteil ist, dass zum Beispiel Schreibfehler sowohl beim Namen als auch bei der Adresse erkannt werden können und die Stimmen dieser Unterstützer und Unterstützerinnen nicht verloren gehen.

Noch ein Vorteil: Die Passnummer ermöglicht auch den an die 300 000 Aus­lands­öster­reichern und -österreicherinnen, die Europäischen Bürgerinitiativen zu unter­stüt­zen.

Natürlich sind uns auch die Schwächen dieses Vorgehens bewusst. Wir wissen, kein Verfahren ist perfekt, daher haben wir auch einen Entschließungsantrag eingebracht, dass die Vorgangsweisen regelmäßig überprüft werden und dass die Verwendung weiterer Ausweisdokumente zum Beispiel aufgrund technischer Neuerungen ermög­licht werden kann. Ich bin mir sicher, dass die Frau Ministerin diesem Auftrag der


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