Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 179

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gesetzlichen Bedingungen ist und nicht eine Frage Ihres Willens. Wenn es eine Frage von gesetzlichen Bedingungen ist, dann müssen wir einfach nur Gespräche führen und überlegen (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen), wie wir das abändern können.

Es kann nicht sein, dass Menschen in Österreich von der Demokratie abgeschnitten sind. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.40


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner. – Bitte.

 


17.40.52

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Für die Europäische Bür­gerinitiative haben wir erst vor Kurzem die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Wir alle hier in diesem Haus waren uns einig, dass dieser Schritt zu mehr Demokratie auf europäischer Ebene ein wichtiger und richtiger Schritt ist und dass im Innenministerium diesbezüglich alle Vorbereitungsarbeiten in Angriff genommen werden.

Zu den konkreten Fragen von Frau Nationalratsabgeordneter Musiol darf ich folgende Stellungnahme abgeben, Daten und Fakten, die mir vorliegen:

Laut Identitätsdokumentenregister haben 6 393 430 Personen einen gültigen Reise­pass und 726 251 Personen einen gültigen Personalausweis.

Wie viele Personen es gibt, die beide Dokumente haben, sprich einen Personal­ausweis und einen Reisepass, kann nicht gesagt werden.

Entsprechend unserer Daten und selbstverständlich auch gemäß der Statistik Austria haben in etwa 86 Prozent aller österreichischen Staatsbürger einen Reisepass, und rund 10 Prozent verfügen über einen Personalausweis.

Aber es ist Faktum, sehr geehrte Frau Kollegin, dass wir derzeit noch keine zentrale Staatsbürgerschafts-Evidenz haben und dass wir es einfach zur Kenntnis nehmen müssen, dass es Personen in Österreich gibt, die weder einen Reisepass noch einen Personalausweis haben, weil sie diese Dokumente einfach nicht wollen oder sie nicht brauchen, weil sie nicht auf Reisen gehen oder aus welchen Gründen auch immer. Es gibt Personen, die ein derartiges Dokument nicht wollen und nicht brauchen.

Zu Ihrer Frage, wie viele StaatsbürgerInnen derzeit bei einer Europawahl gemäß Euro­pawahlordnung wahlberechtigt sind: Sie wissen genau, dass man das nur zum jeweiligen Stichtag der Wahl sagen kann, aber ich darf Ihnen die Zahlen von der letz­ten Europawahl sagen.

Es waren 6 332 368 Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und 30 393 mit einer anderen Unionszugehörigkeit. Wer als Auslandsösterreicher bei der Europawahl von seinem Wahlrecht Gebrauch machen will, muss selbstverständlich zuerst einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Zum Thema IDR-Daten und Europa-Wählerevidenz: Sie wissen ganz genau, dass wir keine gesetzliche Grundlage haben, die Identitätsdokumentenregister-Daten mit jenen der Europa-Wählerevidenz abzugleichen. Dafür haben wir keine gesetzlichen Grund­lagen. Diese gesetzliche Grundlage gibt es nicht – somit kann ich Ihnen diesbezüglich auch keine näheren Informationen geben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


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