Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 183

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Verhältnis für geringere Voraussetzungen an die Form angelegt werden. Die Bestel­lung einer Briefwahlkarte kann ich schriftlich oder mündlich durchführen und muss allenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Da genügt plötzlich jeder amtliche Lichtbildausweis, da muss ich keinen Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Ich kann meine Identität bei einem schriftlichen Antrag sogar durch Kopie einer anderen Urkunde glaubhaft machen. Also dabei, wo es darum geht, das Wahlrecht auszuüben, wo es möglich wäre, dass jemand anderer mir das Wahlrecht entzieht, indem er für mich so einen Antrag stellt, haben wir bedeutend geringere Voraussetzungen als bei der Bürgerinitiative, die letztendlich unverbindlich ist.

Jetzt zu dem Argument der ÖVP, dass die Menschen sonst zum Amt gehen müssten: Das Schlimmste, das passieren könnte, wenn wir alle amtlichen Lichtbildausweise zulassen, wäre, dass es wirklich jemand schafft, die Republik reinzulegen und einmal seinen Führerschein und einmal seinen Reisepass zu kopieren und hinzuschicken. Dann hätten wir allenfalls bei der Bürgerinitiative eine Unterschrift zu viel. Die hat aber keinerlei Auswirkungen, wie Sie ganz genau wissen. Die einzige Auswirkung, die das haben kann, ist, dass es der Kommission zum Schluss vorgelegt werden muss, weil das die entscheidenden Stimmen wären. Dort hat es auch keinerlei Auswirkungen, während bei der Wahl die Stimme dann zählt. Diese Diskrepanz müssen Sie schon zur Kenntnis nehmen! Es ist nun einmal so, dass ich, wenn ich schon so ein unver­bindliches Instrument habe, das auch möglichst einfach gestalten muss. Ich kann ja nicht in der innerstaatlichen Umsetzung noch größere Hürden als notwendig setzen. Im Gegenteil, ich müsste alles tun, damit das möglichst einfach geht. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch eine Problematik, die dabei nicht uninteressant ist: Diese Daten werden erfasst und diese Unterschriften werden in einer Datenbank gesammelt. Das heißt, ich habe wieder einmal eine Sammlung von Daten, die dadurch, dass ich Reisepässe oder Personalausweise mit den entsprechenden Nummern sammle, für all jene interessant wird, die Datenmissbrauch betreiben. Das ist immer genau das Thema: Wie groß soll der Eingriff in die Grundrechte des Bürgers sein? Was steht dem entgegen? – Auf der einen Seite steht die unverbindliche Bürgerinitiative, auf der anderen Seite steht eine Datensammlung, die unter Umständen sehr heikel ist und die dank dieser weiteren Informationen, die gar nicht notwendig wären, so interessant ist, dass ein Daten­miss­brauch möglicherweise auch Realität wird. Da ist es auch fraglich, ob es nicht sogar grundrechtswidrig ist, was man da gemacht hat. Man sammelt unnötigerweise Daten für etwas, das letztendlich keinerlei tatsächliche Relevanz hat.

Diese Punkte müssten an sich schon genügen, wenn man in Österreich sagt, dass man diese Bürgerinitiative attraktiv gestalten will, wenn man sagt, direkte Demokratie hat einen Wert. Davon wird jetzt viel gesprochen, und wir haben in diesem Haus einen ganz konkreten Antrag dazu liegen, weil wir der Meinung sind, dass es von der Bevölkerung ein Initiativrecht geben muss, ein Gesetz durchzusetzen oder zumindest eine Volksabstimmung zu erzwingen. Das ist unserer Ansicht nach eine ganz wesent­liche Voraussetzung dafür, dass direkte Demokratie wirklich so genannt werden darf. Wenn man das nur ansatzweise ernst nimmt, dann müsste man jedenfalls alle Möglich­keiten suchen, dass die Schwellen möglichst gering gehalten werden und dürfte keinen unnötigen Aufwand betreiben und gleichzeitig auch noch einen Eingriff in die Grund­rechte riskieren.

All das bitte ich zu berücksichtigen und in diesem Sinne diese Europäische Bürger­initiative entsprechend wieder abzuändern. (Beifall bei der FPÖ.)

17.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


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