Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 184

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17.59.50

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Innenministerin! Ich möchte für Sie noch einmal herausarbeiten, was wir Ihnen vorwerfen.

Ausgangssituation: Es gibt eine Verordnung zur Europäischen Bürgerinitiative. Darin ist offengelassen, ob man ein Dokument für die Unterschrift braucht. Sie haben sich mit der ÖVP immer dafür eingesetzt, dass Pass und Personalausweis notwendigerweise für eine Unterschrift vorhanden sein müssen. Das ist der Punkt zwei. Punkt drei – und das kommt aus Ihrer Anfragebeantwortung, auch wenn Sie es nicht beantwortet haben, klar heraus –: Es gibt eine Gruppe, die zwar wahlberechtigt ist, aber nicht unter­schreiben kann, weil sie keinen Pass und keinen Personalausweis hat. Jetzt fragen wir uns einerseits: Wie viele sind das? – Diese 10 Prozent halte ich für realistisch, es könnten sogar noch mehr sein.

Andererseits fragen wir uns: Wer ist das? – Ich kann Ihnen beantworten, wer das ist. Das sind Menschen, die keine teuren Fernreisen machen, daher keinen Pass und Personalausweis brauchen und sich daher auch nicht den Luxus leisten wollen, dafür 60 oder 70 € auszugeben. Genau diese Gruppe, nämlich die in unserer Gesellschaft nicht gerade sozial Privilegierten, schließen Sie von der demokratischen Teilnahme an der Europäischen Bürgerinitiative aus. Das halte ich schlicht für falsch. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Da können Sie mit der ÖVP Demokratiepakete schnüren, was Sie wollen, den Elchtest haben Sie heute schon wieder nicht bestanden. Es sind nämlich relativ einfache Dinge. Eine Europäische Bürgerinitiative kennt ohnedies viele Hürden – eine Million Unterschriften, hohe Kosten für die Betreiber –, und selbst da baut man mit dem Pass und dem Personalausweis noch weitere Hürden ein. Also sparen Sie sich Ihre Demo­kratiepakete! Das glaubt Ihnen ohnehin niemand. Investieren wir lieber unsere Energie dafür, dass wir Ihre Gesetze sanieren, damit zumindest alle Österreicherinnen und Österreicher eine Europäische Bürgerinitiative unterschreiben können! (Beifall bei den Grünen.)

Aber ich finde es gut, dass Sie heute da sind, denn wir müssen mit Ihnen ohnedies darüber reden, wie Sie dem Parlament gegenüber parlamentarische Anfragen beant­worten. Ich bin Justizsprecher und habe daher den direkten Vergleich zwischen Anfragebeantwortungen aus dem Justizministerium und aus dem Innenministerium. Wenn ich an das Justizministerium eine Anfrage stelle – und ich nehme an, die meis­ten Kolleginnen und Kollegen können das bestätigen –, dann bekomme ich in der Regel ausführliche Antworten und Dinge, die man diskutieren kann. Das ist auch eine ÖVP-Ministerin, also das hat offensichtlich nicht unbedingt etwas mit der Parteifarbe zu tun. Manchmal gibt es Kritik, manchmal erfahre ich mehr, manchmal lerne ich etwas, das passt immer. Von Ihnen bekomme ich in der Regel – ich sage es einmal wortwörtlich – irgendwelche Kaszetteln. In der Regel sind Ihre Anfragebeantwortungen entweder arrogant, schlampig oder falsch. (Ruf bei der SPÖ: Was ist denn das für ein Ton?)

Ich kann Ihnen das belegen. Schauen Sie, Sie waren schon lange nicht mehr in der Opposition. Sie müssen einmal eines lernen: Wenn Sie Oppositionsabgeordneter sind und Anfragen nicht ordentlich beantwortet bekommen, dann ist das zumindest hinderlich, und man lobt dafür eine Ministerin nicht. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der SPÖ: Ja, eh nicht, aber es ist auch !)

Zum Thema „falsch“ – ich erkläre es Ihnen, dann werden Sie verstehen, wie groß mein Ärger ist –: Ich habe eine einfache Anfrage gestellt. Ich habe gefragt, seit wann die bildungspolitische Bewegung – die gibt es seit drei, vier Jahren – polizeilich


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