Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 182

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Identifikationsmerkmalen auch nur unter dem größten Maß an Datensicherheit, wie wir das in der Entschließung formuliert haben, haben wollen.

Ja, in Österreich ist die Situation derzeit so. Wenn wir von etwas mehr als 6 Millionen Reisepässen und über 700 000 Personalausweisen lesen, so wissen wir, dass die meisten Menschen in Österreich heute schon die Möglichkeit haben, eine solche Europäische Bürgerinitiative zu unterschreiben. (Abg. Mag. Musiol: Da sind ja Kinder auch dabei!) Diejenigen, denen das ein besonderes Anliegen ist und die noch keinen Reisepass haben, werden vielleicht aus diesem Grund oder auch aus anderen Gründen einen Reisepass beantragen.

Ich bedanke mich bei Ihnen für die Diskussion. Damit es allen noch einmal klar wird: Es ist ein Reisepass notwendig, aber dafür hat der Einzelne die Möglichkeit, auch auf der Straße oder online eine Unterschrift zu leisten. Es ist nicht so wie im derzeitigen System, dass man bei Volksbegehren, Volksbefragungen et cetera zum Magistrat, zur Gemeindebehörde hingehen muss. Das ist der Vorteil. Sie müssen abwägen: Wollen Sie, dass man zu einem Amt geht und dort nachgeschaut und bestätigt wird, ob die Identität stimmt und man dann unterzeichnen kann? Oder ist es Ihnen wichtiger, dass man überall diese Unterschrift leisten kann, ohne zu einem Amt zu gehen? Dann muss man sich entsprechend ausweisen können.

Das ist, glaube ich, ein guter Kompromiss, der hier gefunden wurde. Nichtsdestotrotz werden wir uns gemäß der Entschließung natürlich darum bemühen, dass wir diesen Kreis auch entsprechend erweitern können. (Beifall bei der ÖVP.)

17.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


17.54.18

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Die Argumente sind doch ganz interessant. Aber eines steht jedenfalls fest: Es gibt eine gewisse Anzahl von Personen, die in Österreich von diesem demokratischen Recht ausgeschlossen sind, an einer Europäischen Bürgerinitiative teilzunehmen. Das ist jedenfalls klar und damit gesagt.

Wie viele es sind, bleibt offen, aber ich kann nur sagen, dass all jene, die ich kenne, die einen Personalausweis haben, jedenfalls auch einen Reisepass haben. Damit ist garantiert, dass es eine sehr große Zahl an Doppelnennungen gibt. Man kann also davon ausgehen, dass etwa 10 Prozent der Bevölkerung von diesem demokratischen Recht in Österreich ausgeschlossen sind.

Wenn das kein Problem darstellt, dann frage ich mich, was Sie überhaupt von direkter Demokratie halten und wozu Sie sich überhaupt so groß ins Zeug werfen, dass wir die Europäische Bürgerinitiative eingeführt haben, wenn Sie gleichzeitig bis zu 10 Prozent der Bevölkerung davon ausschließen wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist ein großes Spannungsfeld, das wir haben. Auf der einen Seite ist diese Bürger­initiative völlig unverbindlich. Man muss zuerst einmal bei der Kommission ansuchen, dass man eine Bürgerinitiative einbringen darf. Wenn das genehmigt wird – das muss ja genehmigt werden –, muss man eine sehr große Zahl an Unterschriften, über eine Million, in sieben Staaten sammeln. Das ist also mit großem finanziellem und büro­kra­tischem Aufwand verbunden. Dann trägt man das wieder an die Kommission heran, ohne irgendein Recht darauf zu haben, dass etwas davon umgesetzt wird. Es ist völlig unverbindlich.

Setzen wir das jetzt zum Beispiel mit der Briefwahl in Vergleich, bei der ich ja das demokratische Recht der Wahl ausübe. Es ist doch ganz interessant, was dort im


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