Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 202

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und diese Zahl ist doch eine beachtliche – hat man gesundheitsgefährdende Proben feststellen müssen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Nein, das ist falsch!) – Herr Kollege, Sie können mich verbessern! Die Beanstandungsquote von 22 Prozent ist aus meiner Sicht relativ hoch.

Deshalb, nach dem Lob nun zum Kritikpunkt an diesem Bericht: Wir meinen, dass auch die Konsequenzen, die getroffen worden sind, ob vom Bund, ob von Landesseiten, hätten angeführt werden müssen. Im Rahmen der amtlichen Kontrollen werden ja jährlich die Untersuchungen, vor allem auch gentechnisch veränderter Organismen, durchgeführt, um die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Vereinzelt wurden nicht zugelassene, gentechnisch veränderte Organismen festgestellt – ob das in Saatgut gewesen ist, ob das auch in anderen Proben festgestellt wurde. Nur, was ist damit geschehen? – Herr Minister, vielleicht können Sie noch eine ergänzende Stellungnahme abgeben.

Für uns wichtig – das ist auch der Grund, warum wir an diesem Bericht im zweiten Teil Kritik üben – ist die Dauer zwischen den Untersuchungen, zwischen den festgestellten Mängeln und den Warnungen, die an die Öffentlichkeit gegangen sind. Aus unserer Sicht ist diese Zeitspanne eine viel zu lange. Hier müsste man effizienter und doch rascher handeln. Deshalb Lob für den Bericht, inhaltlich wollen wir unsere Kritik mit einer Ablehnung kundtun. (Beifall bei der FPÖ.)

18.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


18.59.54

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage der Lebensmittel­kontrolle, Kollege Strutz, betrifft die Bundesländer. Nicht der Bund, nicht der Herr Bundesminister Alois Stöger, sondern die Länder sind zuständig für die Durchführung der Kontrollen. Dieser Bericht, der zum ersten Mal vorliegt, zeigt die Defizite im Bereich der Kontrolle der Länder auf. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Der Herr Bundesminister kann keine Konsequenzen ziehen. Die Versäumnisse treffen die zuständigen Bundesländer, und da haben wir, werte Kolleginnen, werte Kollegen, erhebliche Defizite. Daher bin ich froh darüber, dass wir im letzten Jahr einen gemein­samen Antrag beschlossen haben, nämlich einen Antrag, um die Kontrollen entlang der Lebensmittelkette neu zu strukturieren und auch um über Kompetenzen nachzu­denken.

Es geht nämlich nicht nur um das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz­gesetz, sondern es geht um die gesamten Rechtsmaterien des agrarischen Betriebs­mittelrechts. Es geht um das Saatgutgesetz genauso wie um das Sortenschutzgesetz. Es geht um das Pflanzenschutzgesetz und Pflanzgutgesetz. Und es geht um das Futtermittelgesetz, aber auch um das Pflanzenschutzmittelgesetz.

Gerade bei diesen beiden Letzteren sieht man die Problematik, nämlich, dass es da eine eigene Zuständigkeit der Länder gibt. Bundesminister Berlakovich als für diese Angelegenheiten ressortzuständiger Bundesminister kann nicht einmal eingreifen.

So ist nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz der Bund zuständig für die Kontrolle der Pflanzenschutzmittel, die in Verkehr gebracht werden können. Für die Anwendung der Pflanzenschutzmittel sind allerdings die Länder zuständig.

Ich möchte hier kritisch anmerken, dass die Bundesländer – mit einer Ausnahme, nämlich dem Bundesland Niederösterreich! – die Vorgaben, die von Europa gekom-


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