Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 213

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13. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1511/A(E) der Abgeord­neten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgabe von Heilpflanzen und alternativen medizinischen Produkten (1762 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zu den Punkten 12 und 13 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Riemer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.39.25

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum ersten Punkt, Bundesgesetz über das Arzneibuch, Arzneibuchgesetz: Wir können dem weitgehend zustimmen, das ist für uns in Ordnung. Es ist eine Verbesserung innerhalb der materiellen und formalen Anpassung zu den bestehenden Regelungen.

Den zweiten Punkt, der natürlich den Antrag des Kollegen Hofer betrifft, könnte man so überschreiben: Ganzheitsmedizin, Nicht-Schulmedizin versus Alternativmedizin. Oder: Das Geschäft mit der Gesundheit.

Dieser Antrag – ich zitiere zwei, drei Positionen daraus – geht gegen die ein­schrän­kende Regelung der Abgabe von Wirkstoffen als Arzneimittel. Hier wird der Bundes­minister gefordert. Zweitens geht es um Behandlungsmethoden, siehe homöo­pathische Grundlagen asiatischer Heillehren, TCM zum Beispiel, das ist die eine Geschichte.

Wir haben im Ausschuss natürlich diskutiert. Da hat man gesagt: Was willst du denn eigentlich? Mit der THMPD, mit dieser Verordnung der EU, kann die Großmutter im Gemüsegarten weiter ihre Kräuter züchten. Salbei ist in Ordnung, die Ringelblume ist in Ordnung, alles ist eigentlich in Ordnung, das sind doch alles Angst- und Panik­machereien.

Das ist leider nicht ganz richtig. Da gibt es nämlich die Novel Food-Verordnung von 1997. Alle diese Kräuter aus 1997, also 15 Jahre, 16 Jahre zurück, sind laut dieser jetzigen Verordnung in Ordnung, aber alle anderen Kräutersubstanzen, die vielleicht mittlerweile gefunden wurden, sind nicht drinnen.

Herr Bundesminister, dazu gäbe es eine ganze Menge Fragen. Erstens für die Klein- und Mittelbetriebe: Die sind ja die Armen, die viele Produkte erstellen müssen, nur kleine Auflagen erstellen können. Auf der anderen Seite haben wir die ganzen Pharmakonzerne, die vielleicht mit wenigen Produkten eine Vielzahl von Leuten ansprechen können. Hier ist ein Ungleichgewicht. Die kleinen und mittleren Unter­nehmer werden das hier nicht schaffen können, weil sie eben diesen Richtlinien nicht entsprechen werden.

Die nächste Frage passt ganz dazu: Wie schaut das aus mit außereuropäischen Traditionen in der Pflanzenmedizin? Ich denke an die asiatische, an die tibetische. Wie schaut es aus mit der amazonischen? Wie schaut es mit der südafrikanischen aus? Wir schließen damit alles aus. Das wird nicht hier im Rahmen dieser Richtlinie zu bewältigen sein!

Wie schaut es aber aus mit Substanzen? Die meisten Produkte enthalten ja mehrere Substanzen. Wie sieht es hier mit diesen Substanzen aus? Werden die genehmigt werden? Nein, die werden dieser Richtlinie auch nicht entsprechen können! Es handelt sich hier also um ein schweres Attentat auf die Pflanzenmedizin.

 


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