Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 214

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Die nächste Geschichte sollte eigentlich sein: Was tun wir in Europa, wo wir die Menschenrechte so groß schreiben, wo viele dieser Pflanzenmedizin verschrieben sind, die sich unserer medizinischen Wertvorstellung nicht anschließen? Bitte, wir schließen hier eine ganze Anzahl von Minderheiten aus! Gefährlich!

Was tun wir bitte? Wie wird das innerhalb der EU kontrolliert? Da sind zum Großteil Pharmakologen drinnen. Da haben die kleinen Pflanzenvertreter wenig Chancen. Es gibt also Fragen noch und nöcher, die hier alle zu beantworten sind, die man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte.

Ich gehe aber wieder zurück zum Hofer-Antrag. Hofer hat Folgendes gesagt: Es geht hier um Gesamtheitsmedizin, Ganzheitsmedizin. Es geht nie darum, dass ich heute sage, Reparaturmedizin ist Schulmedizin – Blödsinn. Aber man kann nicht sagen, Alternativmedizin ist ein Blödsinn, und nur darüber lächeln. Da gibt es jahrtausendealte Traditionen. Man sieht das ja auch heute: Die Kassen bezahlen nur einen Teil der Medizin. Alternative Heilbehandlungen werden nicht bezahlt.

Ich möchte deshalb folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Riemer und Ing. Hofer einbringen, der sich auf diese alternativen Heilpraktiken beruft und sagt: Das ist eine Ungleichstellung. Hier heißt es unter anderem:

„Erprobte alternative Heilmethoden sollten nicht weiter benachteiligt werden und daher, jedoch nur sofern sie vom Arzt verordnet wurden, dem Kostenersatz der Schulmedizin gleichgestellt werden.“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, sich für einen Kostenersatz für alternative Heilmethoden, sofern sie von einem Arzt verordnet wurden, einzusetzen.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in einem sachlichen Zusammenhang und daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Riemer, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Kosten­ersatz für alternative Heilmethoden

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 13 zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1511/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgabe von Heilpflanzen und alternativen medizinischen Produkten (1762 d.B.), in der 153. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 19. April 2012

Wie bereits im Antrag 1511/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgabe von Heilpflanzen und alternativen medizinischen Produk­ten ausgeführt, gibt es neben der traditionellen westlichen Medizin und ihren Heilmitteln sowie den Regelungen zur Zulassung von Medikamenten, Arzneimitteln und Arzneispezialitäten erprobte alternative Heilmethoden, die Behandlungsmethoden und die Abgabe alternativer Heilsubstanzen vorsehen.

 


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