Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 215

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

So ist beispielsweise die Traditionelle Chinesische Medizin bei uns mittlerweile ebenso anerkannt wie deren Ausübungsformen im Bereich der verschiedenen Akupunktur­techniken.

Daneben gibt es aus der europäischen Tradition alternative und erfolgreich praktizierte Behandlungsmethoden der Homöopathie.

Erprobte alternative Heilmethoden sollten nicht weiter benachteiligt werden und daher, jedoch nur sofern sie vom Arzt verordnet wurden, dem Kostenersatz der Schulmedizin gleichgestellt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, sich für einen Kostenersatz für alternative Heilmethoden, sofern sie von einem Arzt verordnet wurden, einzusetzen.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.44.40

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minis­ter! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit dieser Regierungs­vorlage, Bundesgesetz über das Arzneibuch, werden wesentliche Bestimmungen über die Herstellung, Prüfung und auch das Inverkehrbringen von Arzneimitteln neu definiert und geregelt.

Mit dieser Änderung wird auch auf eine Beanstandung der EU eingegangen. Mit der Erstellung des Arzneibuches, der europäischen wie der österreichischen Fassung, wird nunmehr nicht mehr per Gesetz die Staatsdruckerei beauftragt, sondern das bedarf eben einer Ausschreibung. Damit wird EU-Konformität hergestellt.

Auch werden in dieser Gesetzesänderung Anpassungen der Vorschriften des Arznei­mittel­buches und des Gesetzes an die bestehenden Arzneimittel, apothekenrechtliche Regelung herbeigeführt. Dieses Arzneibuchgesetz ist ja bereits seit 1980 in Kraft.

Die Übertragung der Zuständigkeit für die fachlichen Untersuchungen im Zusam­menhang mit dem Arzneibuch durch die AGES bringt eine wesentliche Qualität und Sicherheit der Arzneimittel mit sich und somit auch Qualität und Sicherheit für die Konsumenten. Die Möglichkeit des Bundesministers zur Betrauung von Bediensteten der AGES mit dem Vorsitz zeigt für mich, dass fachliche Kompetenz sehr groß geschrieben wird.

Geschätzte Damen und Herren! Über den Antrag des Kollegen Hofer, mit dem die Aufhebung der Einschränkung bei der Abgabe von Heilpflanzen und alternativen medizinischen Produkten beantragt wird, wurde im Ausschuss schon ausreichend diskutiert und beraten. Ich möchte dennoch nochmals festhalten, dass durch die EU-Richtlinie 2004/24/EG keine Einschränkung bei der Abgabe von Arzneimitteln erfolgt, vielmehr wird der Marktzugang oder die Marktzulassung für traditionelle pflanzliche Arzneimittel erleichtert.

Auch homöopathische und andere Behandlungsmethoden sind von den Richtlinien nicht betroffen. Auch der Zugang der Konsumenten beziehungsweise Patienten zu


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite