Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 217

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Kollege, ebenfalls entsprechende Bestimmungen im Arzneimittelgesetz, in dem vorge­sehen ist, dass eine sonst rechtlich verbindliche Zulassung entfallen kann. Darüber hinaus regelt das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 den kontrollierten Import von in Österreich nicht zugelassenen registrierten Arzneimitteln unter der Voraussetzung, dass der Behandlungserfolg mit einem in Österreich zugelassenen und verfügbaren Arzneimittel voraussichtlich nicht erzielt wird.

Sie sehen, dass diese Richtlinie auch tatsächlich besteht. Und auch wenn die Grund­inten­tion vielleicht sehr ehrenvoll sein mag, der Antrag aber ist fachlich einfach nicht richtig, und daher werden wir diesem Antrag unsere Zustimmung nicht erteilen. Dem vorhergehenden Antrag werden wir natürlich unsere Zustimmung erteilen. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.52.00

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Das Arzneibuchgesetz ist notwendig, denn das geltende Recht ist bereits 30 Jahre alt, und Anpassungen an apothekenrechtliche, arzneimittelrechtliche Regelungen sind notwendig. Es gibt damit mehr Rechtssicherheit, mehr Überblick, und wir stimmen dem zu.

Was den Antrag von Kollegen Hofer/Riemer betrifft, so kann ich dem in den Grund­zügen einiges abgewinnen, und ich glaube, in Zukunft wird es möglich sein, sich hier gemeinsam zu finden, oder mit anderen, noch besser.

Nur so viel zu dem, was Riemer gesagt hat: Natürlich ist es richtig, dass Pflanzen mehrere Wirkstoffe enthalten, und „mehrere“ ist nur eine eklatante Untertreibung, denn die enthalten natürlich Hunderte von Wirkstoffen.

Und was die EU verlangt und Österreich jetzt vollzieht, ist nur, dass eine ausreichende praktische Erfahrung mit diesen pflanzlichen Substanzen bestehen muss, damit sie sozusagen unbürokratischer zugelassen werden. Man schreibt da von 30 Jahren, zumindest 15 Jahren in Österreich. Das macht schon irgendwie Sinn, denn Lang­zeitfolgen, Schäden durch Toxine treten ja nicht auf die Sekunde ein, auch nicht nach Tagen, sondern manchmal erst nach Jahren. Das macht also Sinn.

Und Sie sollten auch wissen, es gibt auf der Veterinärmedizin ein Spitzeninstitut, das sich mit Pflanzenheilkunde beschäftigt. Es hängt davon ab, auf welchen Böden die Pflanzen wachsen, ob die sauer, trocken, sandig, lehmig, kalkreich sind oder nicht, von den Witterungsbedingungen, Temperaturen und Sonneneinstrahlungen, und die Substanzen können da in der Menge um das Vierfache variieren. Und es macht schon einen Unterschied, wenn ich von einem Kräutertee plötzlich vierfache Konzentrationen trinke, und das noch literweise, weil ich glaube, besonders gesund leben zu müssen.

Beispiel Johanniskraut: Viele wissen nicht, dass Johanniskraut in hohen Dosen die Wirkung der Antibabypille antagonisiert. Jetzt kann man sich höhere Geburtenraten wünschen, aber das sollte doch bewusst geschehen, glaube ich.

So gesehen halte ich eine kritische Betrachtung schon für notwendig. Und trotzdem sage ich nicht zu dem, was Riemer gesagt hat, jetzt ein absolutes Nein, aber es geht darum, dass wir eine Formulierung finden, die, glaube ich, allen im Hause gerecht werden könnte. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.54

 


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