Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Dr. Spadiut zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.54
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Minister! Hohes Haus! Bei dem Antrag des Kollegen Hofer dürfte die FPÖ einer Öko-Foren-Ente auf den Leim gegangen sein. Über Jahre hinweg wurde gepostet, dass die EU-Richtlinie THMPD, deren Regelungen ab April 2011 in Kraft traten, für viele Nahrungsergänzungen und Naturheilmittel, die aus Kräutern zubereitet werden, das Aus bedeutet.
Die FPÖ meint in dem Antrag, es bestehe die Gefahr, dass durch die Umsetzung in Österreich die Abgabe alternativer Heilmittel wie auch die Abgabe von homöopathischen Medikamenten sowie von Medikamenten für asiatische Heilmethoden, darunter die Traditionelle Chinesische Medizin, eingeschränkt oder gar verboten werden. Das ist sicher nicht der Fall. Wir hatten und haben in Österreich genaue Zulassungskriterien und Zulassungsbestimmungen, und es wird alles auf dem Markt bleiben, so wie es ist.
Wichtig wird es aber in Zukunft sein, verschiedene Kräutermischungen auf den möglichen Gehalt von psychoaktiven Substanzen zu untersuchen. Mit unserem Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz haben wir die Möglichkeit, diese sogenannten Ersatzdrogen zu verbieten. Die EU täte gut daran, dieses Gesetz zu übernehmen. Den Einwand der FPÖ im Ausschuss, dieser Antrag ziele auch darauf hin, in Zukunft den Verkauf dieser Heilpflanzen zu sichern, halten wir für sehr weit hergeholt. Wir sehen keine Gefahr in Verzug und werden diesem Antrag nicht zustimmen.
Sehr wohl werden wir dem jetzt vom Kollegen Riemer eingebrachten Antrag zustimmen, denn einen derartigen Antrag haben wir vor zwei Jahren schon eingebracht. (Beifall beim BZÖ.)
19.56
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Entwurf betreffend Arzneibuchgesetz 2012 samt Titel und Eingang in 1678 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1762 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenersatz für alternative Heilmethoden.
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