Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 219

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Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

19.58.1714. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1732 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird (1763 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1733 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird (1764 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.58.55

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wir sprechen hier über zwei Gesetze oder Verordnungen, die erlassen werden. Das erste ist – oder das zweite, aber ich behandle es als Erstes – das Bäderhygienegesetz. Mit dieser Richtlinie über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung sollen jetzt die Behörden verpflichtet werden, im Bereich von Badegewässern neben den derzeit schon vorhandenen Möglichkeiten im Internet auch anders zu informieren, und zwar in Form von Tafeln.

Das heißt, es werden Proben gezogen, es werden die Badegewässer beurteilt, und das wird dann kundgemacht in der Nähe des Badegewässers – österreichweit flächen­deckend. Dafür sind Kosten in der Höhe von etwa 100 000 € veranschlagt.

Wir stellen uns die Frage, ob bestimmte Informationen über ein Badegewässer in nächster Nähe eigentlich sinnvoll und notwendig sind, vor allem auch, weil ungeklärt zu sein scheint, wie diese Tafeln gewartet werden sollen. Wenn jetzt zum Beispiel, wie jedes Jahr, bestimmte Bakterien, Escherichia coli genannt, in den Gewässern auftre­ten, dann müssten innerhalb von drei Tagen diese Tafeln geändert werden.

Das scheint uns doch ein ziemlich großer Aufwand zu sein und darüber hinaus, wenn es nicht gerade in einem großen öffentlichen Strandbad an der Kassa angebracht wird, auch undurchführbar, vor allem deswegen, weil diese Informationen heute ja sowieso im Internet abrufbar sind und jeder mit seinem Handy, wenn er möchte, diese Infor­mationen abfragen kann. Deswegen werden wir dem nicht zustimmen.

Die zweite Geschichte ist die Geschichte mit dem Epidemiegesetz. Auch das scheint auf den ersten Blick relativ einfach zu sein. Hier wird eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, damit Ärzte und Ärztinnen in ihren Ordinationen und in den Kranken­anstalten bestimmte meldepflichtige Krankheiten nicht nur so, wie es bis jetzt der Fall ist, in schriftlicher Form der Behörde melden können, damit das in einem gewissen Register für meldepflichtige Krankheiten eingetragen werden kann, sondern auch auf elektronischem Weg über das Internet.

Das bringt, auf den ersten Blick gesehen, eine gewisse Erleichterung und in gewissen Fällen sogar auch eine Kosteneinsparung, weil direkt in das Register eingetragen werden kann und der Umweg über die Dateneingabe bei den Bezirksverwaltungs­behörden entfallen würde.

 


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