Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 231

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Die strenge Ausbildungsverordnung von Rauch-Kallat wurde zwar von Herrn Minister Stöger 2009 aufgehoben, wodurch aber kein Anstieg der Zahl der substituierenden Ärzte zu erzielen war. Ein einheitliches Honorarsystem gibt es bis dato nicht.

Das übergeordnete gesundheitspolitische Ziel in der Behandlung von drogenab­hängi­gen Menschen muss es sein, möglichst viele der schätzungsweise 25 000 bis 37 000 Opioid-Abhängigen in Österreich in die Therapie zu nehmen – mit dem Ziel, diese in ein selbstverantwortliches Leben zu bringen und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen. Voraussetzung dafür ist eine flächendeckende Versorgung mit behandelnden Ärzten.

Der Rückzug von Ärzten aus der Substitutionstherapie verschlechtert die Versorgungs­situation massiv, da 76 Prozent der Versorgung derzeit von niedergelassenen Ärzten, nur 13,8 Prozent von Drogenambulanzen und 10,2 Prozent von Fachärzten abgedeckt werden.

Die Folge der Verschlechterung der Versorgungssituation sind ein Anstieg des Schwarz­marktes von Suchtgiften, mehr Beschaffungskriminalität und ein Anstieg an Folgeerkrankungen wie zum Beispiel HIV.

Aus diesem Grunde sind Honorarverordnungen zwischen den Ärztekammern und Gebietskrankenkassen auszuhandeln. Aber, Frau Kollegin Csörgits, die politische Verantwortung des Gesundheitsministers liegt darin, darauf einzuwirken, dass diese Verhandlungen auch durchgeführt werden.

Herr Minister, sprechen Sie ein Machtwort, damit österreichweit die flächendeckende Durchführung der Substitutionstherapie gesichert wird! (Beifall beim BZÖ.)

20.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.42.07

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Hohes Haus! Es ist ja schon angeklun­gen, dass wir gestern im Gesundheitsausschuss insgesamt 21 Tagesordnungspunkte behandelt haben, so unter anderem auch den Antrag der Kollegin Schatz, der sich mit Bisphenol A in Babyschnullern befasst hat. Diesem Antrag haben wir eine klare Absage erteilt – und warum, das ist ganz einfach erklärt.

In diesem Antrag wird der Gesundheitsminister aufgefordert, alle rechtlich möglichen Schritte zu ergreifen, um zu verhindern, dass so sensible Produkte wie Babyschnuller und Babyfläschchen weiterhin umstrittene Inhaltsstoffe, wie etwa Bisphenol A, ent­halten. Was den Antragstellern aber entgangen sein dürfte – das muss man auch ganz offen sagen –, ist der Umstand, dass die Forderungen dieses Entschließungsantrages ja schon längst umgesetzt sind, da seit Mitte des Vorjahres auf EU-Ebene ein Bisphenol-Verbot in Babyfläschchen gegeben ist.

Darüber hinaus darf ich – und da sind wir jetzt genau beim Punkt – den Antragstellern auch noch mitteilen, dass Bundesminister Stöger auf nationaler Ebene eine weiter gehende Verordnung erlassen hat, indem er sagt, dass für intensiv genutzte Baby­artikel – wie Schnuller oder Beißringe – ein Verbot der Verwendung von Bisphe­nol A erlassen wird, und die ist seit 1. Februar 2012 in Kraft.

Ich weiß, wie wichtig unserem Gesundheitsminister die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten sind – das betont er ja auch immer wieder –, wenn es um die Unbedenklichkeit – das ist ja heute schon diskutiert worden – von Lebensmitteln, von Verpackungsmaterial, aber auch von Spielzeug und Kosmetika geht. In diesem Zusammenhang muss man auch erwähnen, dass größtmögliche Transparenz in


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