Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 262

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Lösung, die künftig, wie ich meine, angemessen die Vertretung auch der liberalen Juden in der IKG und in der IRG gewährleisten soll.

Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, und das ist mir wichtig, dass wir künftig von dieser pluralistischen – beide Vorredner haben das gesagt – Ausrichtung der IRG ausgehen, und ich möchte auch festhalten, dass das verbürgte Selbst­bestimmungsrecht in keinster Weise rechtswidrig beschnitten werden kann.

Wir haben nicht alle unsere Vorstellungen durchgebracht, Gesetze sind nun einmal Kompromisse, aber ich glaube, viele der Befürchtungen, speziell von Or Chadasch, können entkräftet werden, wenn man etwa daran denkt, dass Or Chadasch schon in den neunziger Jahren mit der IKG Abmachungen getroffen hat, dass es seit den neun­ziger Jahren Unterstützung für Or Chadasch durch die IKG gibt, dass die IKG natürlich Or Chadasch, wenn vielleicht auch nicht alle Mitglieder von Or Chadasch, als Juden und als jüdische Einrichtung anerkennt. Es steht da beispielsweise in dieser Erklärung: als jüdisch und loyal zur IKG versteht.

Durch dieses neue Gesetz ist gewährleistet, dass es auch künftig ein positives Zusam­menwirken aller sich als jüdisch verstehenden Menschen in Österreich gibt. Es kann und darf nicht Aufgabe des Staates sein, zu definieren, wer Jude ist, wer Jüdin ist und wer nicht. Das kann der Staat nicht, das soll der Staat nicht und das macht der Staat durch diese Regelung auch nicht.

Ich darf auch noch auf einen Umstand hinweisen, der mir sehr wichtig ist: § 54 des Statuts der IKG – das ist nicht nur ein privates Statut, sondern es wurde per Bescheid vom BMUKK genehmigt und bestätigt. Und dort wird die freie Betätigung der religiösen Überzeugung zugesichert, und es wird expressis verbis darauf hingewiesen, dass durch die Kultusgemeinde und ihre Organe diese freie Betätigung der religiösen Überzeugung nicht behindert werden darf. Das ist aus unserer Sicht ausreichend.

Ich hoffe, dass sich die Wogen in den kommenden Wochen glätten werden, ich hoffe, dass die Israelitische Religionsgesellschaft und die IKG weiterhin so wie bisher eine starke Stimme der Jüdinnen und Juden in Österreich sein werden, und ich hoffe, dass es ein pluralistisches Konzept geben wird, das das Zusammenleben aller dieser Organisationen gewährleisten wird. – Danke. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.)

22.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Haubner gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.30.43

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Wir werden als vierte Partei diesem Gesetz zustimmen, einem Gesetz, das einer natürlich dringend notwendigen Novellierung bedurfte, weil es aus dem Jahr 1890 stammt. Die Regelungsdichte zeigt, dass es den Erfordernissen der damaligen Zeit angepasst war, wie zum Beispiel die staatliche Zustimmung zur Bestel­lung eines Amtsträgers.

Wir werden diesem Gesetz zustimmen, weil es, wie im Ausschuss schon gehört, diesen Abänderungsantrag gegeben hat, der eine angemessene Vertretung aller innerhalb der Religionsgesellschaft bestehenden Traditionen sicherstellen soll, denn – und das haben meine Vorredner schon gesagt – es ist nicht Aufgabe des Staates, sich in innerjüdische Konflikte einzumengen, aber wir müssen die Bedenken, die Befürch­tungen natürlich ernst nehmen. Wir haben nach einigen Gesprächen auch mit Vertre­tern der anderen Parteien und auch der Kultusgemeinde sehr überlegt und sehr sorgsam entschieden, was wir mit diesem Gesetz machen beziehungsweise dass wir unsere Zustimmung geben.

 


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